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Röntgendiagnostik in der Zahnmedizin: Der richtige Durchblick für jede Indikation

Juni. 13, 2025 / Sonstiges

Blue-gloved hands holding a digital tablet displaying a detailed dental X-ray scan.

Röntgenaufnahmen sind ein unverzichtbares diagnostisches Instrument in der Zahnmedizin, um klinisch nicht sichtbare Strukturen darzustellen und pathologische Veränderungen zu erkennen. Die korrekte Wahl der Aufnahmetechnik ist entscheidend für die Diagnosefindung und Therapieplanung. Dieser Artikel bietet einen Überblick über gängige zahnärztliche Röntgenverfahren und ihre Hauptindikationen, unter Berücksichtigung der geltenden Strahlenschutzprinzipien.

1. Intraorale Zahnfilmaufnahmen (Einzelzahn-, Zahnfilmstatus)

Technik:

Kleine Sensoren oder Filme werden intraoral platziert. Haupttechniken sind die Paralleltechnik (liefert geometrisch genauere Abbildungen) und die Halbwinkeltechnik. Die Strahlung erfolgt von extraoral.

Indikationen:

  • Detaildiagnostik von Karies (insbesondere Approximal-, Okklusal-, Wurzelkaries)
  • Beurteilung des Parodonts (Knochenabbau, Konkremente) bei Parodontitis
  • Endodontische Diagnostik und Verlaufskontrolle (Wurzelkanalanatomie, Läsionsgröße, Füllungsqualität)
  • Beurteilung von Füllungs- und Kronenrändern
  • Diagnostik periapikaler Pathologien (z.B. „Wurzelspitzenentzündung“, Zysten)
  • Beurteilung nach dentalem Trauma (Zahn-/Wurzelfrakturen, Luxationen)
  • Prä- und postoperative Beurteilung bei chirurgischen Eingriffen (z.B. Osteotomie, Wurzelspitzenresektion)

2. Bissflügelaufnahmen (Bitewings)

Technik:

Intraorale Aufnahmetechnik, bei der der Patient auf einen Film-/Sensorhalter beißt. Zeigt primär die Kronen der Ober- und Unterkieferseitenzähne einer Seite sowie den angrenzenden Alveolarknochenkamm. Meist paarweise (links/rechts) angefertigt.

Indikationen:

  • Goldstandard zur Detektion von Approximalkaries im Seitenzahnbereich.
  • Beurteilung des interdentalen Alveolarknochenniveaus (frühe bis moderate Parodontitis).
  • Kontrolle approximaler Füllungsränder.
  • Beurteilung des Durchbruchsstatus permanenter Zähne bei Kindern/Jugendlichen.

3. Panoramaschichtaufnahme (PSA, OPG, Orthopantomogramm)

Technik:

Extraorale Übersichtsaufnahme, bei der die Röntgenröhre und der Detektor um den Kopf des Patienten rotieren.

Indikationen:

  • Genereller Überblick über den dentalen Status, Kieferstrukturen und angrenzende Bereiche (Kieferhöhle, basaler Kieferknochen).
  • Beurteilung der Zahnentwicklung, -zahl und -stellung (insbesondere bei Kindern/Jugendlichen).
  • Initialdiagnostik bei Verdacht auf ausgedehnte Pathologien (Zysten, Tumoren).
  • Darstellung verlagerter oder retinierter Zähne (v.a. Weisheitszähne, Eckzähne).
  • Grobe Beurteilung des Knochenangebots für prothetische Planungen (Implantate, Brücken – oft DVT als Ergänzung nötig).
  • Basisdiagnostik bei Kiefergelenkbeschwerden (Gelenkform, Arthrosezeichen – oft weitere Bildgebung nötig).
  • Diagnostik von Kieferfrakturen (guter Überblick).
  • Screening auf relevante Pathologien der Kieferhöhle.

Limitation: Geringere Detailauflösung und geometrische Genauigkeit als Intraoralaufnahmen für Karies- und Feindiagnostik, Überlagerungen und Vergrößerungen sind systemimmanent.

4. Fernröntgenseitenaufnahme (FRS)

Technik:

Standardisierte extraorale Seitenaufnahme des Schädels zur Analyse der sagittalen und vertikalen Beziehungen von Kiefern, Zähnen und Schädelbasis.

Indikationen:

  • Kieferorthopädische Diagnostik: Analyse von skelettalen und dentalen Dysgnathien.
  • Kieferorthopädische Therapieplanung und Verlaufskontrolle.
  • Planung kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Eingriffe (Umstellungsosteotomien).
  • Beurteilung des kraniofazialen Wachstums.

5. Digitale Volumentomographie (DVT / CBCT – Cone Beam Computed Tomography)

Technik:

Dreidimensionales Schnittbildverfahren mit kegelförmigem Röntgenstrahl. Ermöglicht überlagerungsfreie Darstellung in allen Raumebenen bei variablen Aufnahmevolumina (Field of View – FOV).

Indikationen (bei spezieller Fragestellung, wenn 2D-Diagnostik nicht ausreicht):

  • Implantologie: Präzise Planung (Knochenangebot quantitativ/qualitativ, Lage wichtiger anatomischer Strukturen wie Nerven, Kieferhöhle).
  • Diagnostik komplexer Pathologien (Zysten, Tumoren, osteomyelitische Veränderungen).
  • Darstellung und Lagebestimmung verlagerter/retinierter Zähne vor operativer Entfernung.
  • Diagnostik von Kiefer- und Mittelgesichtsfrakturen.
  • Beurteilung von Kiefergelenksveränderungen (knöcherne Strukturen).
  • Diagnostik von Erkrankungen der Nasennebenhöhlen (dentaler Fokus).
  • Komplexe endodontische Fragestellungen (z.B. V.a. Wurzelfraktur, zusätzliche Kanäle, Resorptionen).

Hinweis: Deutlich höhere Strahlenexposition als 2D-Verfahren, Indikation muss streng gestellt werden.

Auswahl der richtigen Aufnahmetechnik und Strahlenschutz

Die Wahl der Röntgentechnik richtet sich nach der klinischen Fragestellung. Es gilt immer das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable): So wenig Strahlung wie möglich, aber so viel wie nötig für die Diagnose.

Zentral ist die rechtfertigende Indikation gemäß § 83 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und § 119 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Jede Röntgenaufnahme muss vorab durch einen fachkundigen Zahnarzt individuell für den Patienten gerechtfertigt werden, d.h. der gesundheitliche Nutzen der Aufnahme muss das Strahlenrisiko überwiegen. Routineaufnahmen ohne spezifische klinische Fragestellung sind nicht zulässig. Die Optimierung der Untersuchung (korrekte Einstellungen, Einblendung, Strahlenschutzmittel) ist ebenfalls verpflichtend.

Abrechnung (BEMA/GOZ)

Die Abrechnung der Röntgenleistungen erfolgt nach BEMA (Gesetzliche Krankenversicherung) oder GOZ (Private Krankenversicherung/Selbstzahler).

  • BEMA: Intraorale Aufnahmen (Ä925a-d), OPG (Ä935d), FRS (Ä934a). Die Abrechenbarkeit unterliegt den BEMA-Richtlinien und erfordert stets eine rechtfertigende Indikation. Bestimmte Frequenzen (z.B. für Bissflügel) können Richtwerte sein, ersetzen aber nicht die individuelle Indikationsstellung.
  • GOZ: Intraorale Aufnahmen (Ä5000), OPG (Ä5004), FRS (Ä5006). DVT/CBCT ist eine reine GOZ-Leistung (Ä5370 zzgl. Zuschläge und ggf. computergestützte Analyse Ä5377).

Die Dokumentation der rechtfertigenden Indikation in der Patientenakte ist für alle Röntgenaufnahmen unerlässlich.

Fazit

Die Röntgendiagnostik ist ein Eckpfeiler der modernen Zahnmedizin. Die Kenntnis der verschiedenen Techniken und ihrer spezifischen Indikationen, kombiniert mit der strikten Einhaltung der Strahlenschutzgesetzgebung (insbesondere der rechtfertigenden Indikation), ermöglicht eine präzise Diagnostik bei minimaler Strahlenbelastung für den Patienten und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie und korrekte Abrechnung.

Quellen (Beispiele, Ergänzung durch aktuelle Leitlinien empfohlen)

  • Pasler, F. A., & Visser, H. (2003). Zahnärztliche Radiologie. Georg Thieme Verlag. (oder aktuellere Auflagen/Alternativen)
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in der jeweils gültigen Fassung.
  • Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“ (Stand 2023 oder aktueller), ggf. weitere relevante Leitlinien. Verfügbar über AWMF oder DGZMK-Website.
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Informationen zur medizinischen Strahlenanwendung. https://www.bfs.de
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK) / Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Informationen zur Abrechnung (GOZ/BEMA) und zu Strahlenschutzanforderungen.

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