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Parodontaltherapie (PAR-Behandlung)

Apr.. 28, 2025 / Abrechnung Basics+ Abrechnung lernen

Die Behandlung von Parodontalerkrankungen hat in den letzten Jahren, insbesondere im BEMA-Bereich, grundlegende Änderungen erfahren. Ziel ist eine systematische, präventionsorientierte Therapie und Nachsorge.

SEHR WICHTIGER HINWEIS ZU BEMA-PAR (Neue Richtlinie seit 01.07.2021):
Die Parodontaltherapie zu Lasten der GKV folgt nun einer klar strukturierten „Behandlungsstrecke“. Nahezu alle Schritte erfordern eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse mittels eines Heil- und Kostenplans (HKP). Ohne Genehmigung dürfen die Leistungen (außer Befundung) nicht zu Lasten der GKV erbracht werden! Die neue Strecke betont die Mitarbeit des Patienten (Mundhygiene) und die lebenslange Nachsorge (UPT).

BEMA – Die neue PAR-Strecke

Der Ablauf ist standardisiert:

  1. Befundaufnahme & Planung:
    • BEMA 4: Erhebung eines Parodontalstatus (Messung von Taschentiefen, Rezessionen, Lockerung, Furkation etc.), je Kiefer oder Frontzahnbereich. (Abrechenbar bis zu 2x innerhalb von zwei Jahren).
    • Ggf. BEMA Ä4: Erhebung des PSI-Codes (zur Erstdiagnostik).
    • Dokumentation der Befunde im Parodontalstatus-Blatt.
  2. Aufklärung & Antragstellung:
    • BEMA ATG: Aufklärungs- und Therapiegespräch (Pflicht!). Der Patient muss über Befund, Diagnose, Therapieablauf, Risiken, Alternativen und seine notwendige Mitwirkung aufgeklärt werden.
    • Erstellung des HKP für PAR-Behandlung und Einreichung bei der Krankenkasse zur Genehmigung.
  3. Antiinfektiöse Therapie (AIT) – nach Genehmigung:
    • Dies ist das „Herzstück“ der nicht-chirurgischen Therapie (früher „geschlossene Kürettage“).
    • BEMA P200: Behandlung von Parodontopathien an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen. (Je Zahn).
    • BEMA P201: Behandlung von Parodontopathien an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen. (Je Zahn).
    • Umfasst: Sub- und supragingivales Debridement (Entfernung von Konkrementen und Biofilm) an den betroffenen Zähnen/Wurzeloberflächen. NICHT enthalten ist eine umfangreiche Mundhygieneunterweisung während dieser Sitzung (dafür gibt es das ATG).
  4. Befundevaluation – nach ca. 3-6 Monaten:
    • Erneute Befundaufnahme (ähnlich BEMA 4, aber eigene Position geplant oder in UPT enthalten). Beurteilung des Therapieerfolgs. Entscheidung über weiteres Vorgehen.
  5. Chirurgische Therapie (CPT) – falls notwendig:
    • Nur bei persistierenden tiefen Taschen (>6mm) nach AIT und Evaluation.
    • Eigene BEMA-Nummern für chirurgische Eingriffe (Lappenoperationen etc.) – Details würden hier zu weit führen, erfordert ebenfalls Genehmigung.
  6. Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) – die lebenslange Nachsorge:
    • Beginnt nach AIT bzw. CPT und wird je nach individuellem Risiko in Intervallen (meist 3-6 Monate) über mindestens 2 Jahre durchgeführt. Erfordert ebenfalls Genehmigung auf dem HKP.
    • Abrechnung erfolgt über spezifische UPT-Stufen je nach Aufwand/Zahnzahl/Zeit:
      • UPTa: Mundhygienekontrolle, MHU, supragingivale Reinigung.
      • UPTb: Wie UPTa + Messung von Sondierungstiefen/Blutung.
      • UPTc: Wie UPTb + subgingivale Instrumentierung an Zähnen mit Taschen ≥ 4mm.
      • UPTd/e/f: Positionen für die Behandlung einzelner Zähne im Rahmen der UPT (ähnlich 107a, P200, P201).
      • UPTg: Untersuchung des Parodontalzustands wie bei BEMA 4.
    Hinweise zum BEMA:
    Die neue PAR-Strecke ist sehr formalisiert. Die korrekte Dokumentation, das Einhalten der Reihenfolge und die Genehmigung des HKP sind absolut entscheidend für die Abrechenbarkeit! Die Mitarbeit des Patienten ist Voraussetzung.

GOZ – Parodontaltherapie

Die GOZ bietet mehr Flexibilität und bildet oft modernere oder umfangreichere Verfahren ab. Sie kommt bei PKV-Patienten oder als Privatleistung bei GKV-Patienten zur Anwendung (z.B. wenn BEMA-Richtlinien nicht erfüllt, Wunsch nach Laser, Full-Mouth-Disinfection, regenerative Verfahren).

Wichtige GOZ-Positionen:
* GOZ 4000: Erstellung eines Parodontalstatus (ähnlich BEMA 4).
* GOZ 4005: Erhebung von Mundhygiene-Indizes (z.B. API, SBI).
* GOZ 4070: Parodontalchirurgische Therapie (geschlossenes Vorgehen), je Parodontium eines einwurzeligen Zahnes. (Vergleichbar mit AIT/P200).
* GOZ 4075: Parodontalchirurgische Therapie (geschlossenes Vorgehen), je Parodontium eines mehrwurzeligen Zahnes. (Vergleichbar mit AIT/P201).
– Hinweis: GOZ 4070/4075 können auch für Full-Mouth-Disinfection in einer oder zwei Sitzungen angesetzt werden (im BEMA nicht vorgesehen).
* GOZ 4090: Lappenoperation, offene Kürettage an einem Frontzahn.
* GOZ 4100: Lappenoperation, offene Kürettage an einem Seitenzahn.
– Positionen für die offene chirurgische Therapie.
* GOZ 4110: Osteoplastik im Rahmen einer Parodontaloperation, je Parodontium oder Implantat. (Knochenresektion zur Verbesserung der Morphologie).
* GOZ 4130: Schleimhauttransplantation.
* GOZ 4133: Bindegewebstransplantat.
* GOZ 4138: Anwendung einer Membran zur gesteuerten Geweberegeneration (GTR), einschließlich Fixierung, je Zahn oder Implantat. (Für regenerative Verfahren).
* GOZ 4060: Kontrolle nach parodontalchirurgischem Eingriff, je Zahn, Brückenglied oder Implantat.
* GOZ 1040 / 4050 / 4055: Für die Nachsorge/UPT werden in der GOZ meist die Positionen für PZR bzw. Belagsentfernung je Zahn verwendet, da es keine spezifische UPT-Nummer gibt. Die GOZ 1000/1010 können für die MHU im Rahmen der UPT angesetzt werden.

Hinweise zur GOZ:
Die GOZ erlaubt eine individuellere Therapieplanung und bildet regenerative Techniken oder den Einsatz von Lasern (ggf. als Zuschlag oder Analogleistung) ab. Der HKP ist auch hier zur Kostentransparenz dringend empfohlen.

Vergleich & Hinweise

  • Struktur: BEMA folgt einer strengen, genehmigungspflichtigen „Strecke“. GOZ rechnet Einzelleistungen ab und ist flexibler.
  • Leistungsumfang: GOZ bildet regenerative Verfahren und bestimmte Techniken (Laser, Full-Mouth-Disinfection) besser ab.
  • Nachsorge (UPT): Im BEMA nun klar als Kassenleistung definiert und strukturiert. In der GOZ muss die Nachsorge über verschiedene Einzelleistungen (PZR, Zst, MHU, Kontrolle) abgebildet werden.
  • Dokumentation: Ist in beiden Systemen essenziell (Befunde, Plan, Aufklärung, durchgeführte Maßnahmen).
  • Für Anfänger: Die neue BEMA-PAR-Strecke erfordert ein genaues Einarbeiten in die Richtlinien und Abläufe! Bei Privat-PAR ist die GOZ anzuwenden, was oft bei komplexeren Fällen oder speziellen Wünschen der Fall ist.

Category: Abrechnung Basics, Abrechnung lernen

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