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Füllungsreparatur statt neu machen? Anleitung & Abrechnung für Zahnärzte (2025)

Juni. 13, 2025 / Konservative Zahnheilkunde

High-angle view of a modern dental chair and equipment setup in a professional clinic.

Direkte Füllungen, insbesondere aus Komposit, können über die Zeit lokale Defekte wie Abplatzungen (Chippings), Randfrakturen oder Verschleißerscheinungen aufweisen. Anstatt die gesamte Füllung zu entfernen und zu erneuern, bietet die Füllungsreparatur eine minimalinvasive und oft kosteneffiziente Alternative. Doch wann ist eine Reparatur sinnvoll und wie wird sie technisch korrekt durchgeführt und abgerechnet?

Indikationen für eine Füllungsreparatur

Eine Reparatur ist eine gute Option bei:

  • Kleineren, lokalisierten Defekten: Z.B. Absplitterungen am Füllungsrand, kleine Frakturen ohne Substanzverlust darunter, oberflächliche Verfärbungen oder Rauigkeiten.
  • Intakter Restauration: Der Großteil der Füllung muss noch klinisch intakt, dicht und gut mit dem Zahn verbunden sein.
  • Keine Sekundärkaries: Weder unter der Füllung noch am Reparaturrand darf aktive Karies vorliegen.
  • Guter Prognose des Zahnes: Der Zahn selbst sollte eine gute Langzeitprognose haben.

Kontraindikationen für eine Füllungsreparatur

Eine Reparatur ist in der Regel nicht sinnvoll oder möglich bei:

  • Großflächigen Defekten oder Frakturen: Wenn der Defekt einen erheblichen Teil der Füllung umfasst oder Höcker involviert sind (ggf. Indikation für Teil-/Krone).
  • Komplettem Verlust oder Lockerung der Füllung.
  • Nachweis oder starkem Verdacht auf Sekundärkaries.
  • Generellem Randundichtigkeit / Debonding der ursprünglichen Füllung.
  • Schlechter Prognose des Zahnes (z.B. parodontal stark geschädigt).
  • Sehr hohem Kariesrisiko des Patienten (Neuversorgung oft langlebiger).

Materialien für die Reparatur (Fokus Komposit)

  • Komposit: Das Standardmaterial für die Reparatur von Kompositfüllungen. Ideal ist die Verwendung eines kompatiblen (idealerweise desselben Typs wie die Originalfüllung, falls bekannt) oder eines modernen Universal-Komposits.
  • Andere Materialien:
    • GIZ/Compomere: Aufgrund geringerer Festigkeit und Ästhetik für dauerhafte Reparaturen im belasteten Seitenzahnbereich von bleibenden Zähnen weniger geeignet. Eher für Milchzähne oder temporäre Reparaturen.
    • Amalgam-Reparatur: Ist mit Komposit möglich, erfordert aber spezielle Techniken (mechanische Retention, ggf. Metallprimer/adhäsive Systeme).
    • Keramik-Reparatur: Intraorale Reparaturen sind möglich (spezifisches Ätzen mit Flusssäure – Vorsicht!, Silanisierung, Bonding, Komposit), aber technisch anspruchsvoll und die Langzeitstabilität der Reparaturstelle ist begrenzt.

Die Reparaturtechnik Schritt für Schritt (Komposit an Komposit)

Das Ziel ist eine stabile chemische und/oder mikromechanische Verbindung zwischen altem und neuem Komposit.

  1. Anästhesie (optional): Je nach Defekttiefe und Sensibilität.
  2. Isolation: Kofferdam wird dringend empfohlen, um absolute Trockenheit und Sauberkeit für die Adhäsivtechnik sicherzustellen.
  3. Präparation des Defekts:
    • Entfernung aller losen, beschädigten oder verfärbten Füllungsteile mit einem (Diamant-)Bohrer.
    • Ggf. leichtes Anschrägen (Bevel) der Ränder der alten Füllung und/oder der Zahnhartsubstanz im Defektbereich zur Vergrößerung der Klebefläche und Verbesserung des Übergangs.
  4. Oberflächenkonditionierung (Entscheidend für den Verbund!):
    • Reinigung: Gründliche Reinigung der präparierten Kavität und der angrenzenden alten Füllungsoberfläche (z.B. mit Bürstchen und Wasser/Plaque-Entferner).
    • Anrauen der alten Kompositoberfläche: Mikromechanische Retention schaffen durch Anrauen mit einem feinen Diamantbohrer oder idealerweise durch Sandstrahlen (Air-Abrasion) mit Aluminiumoxid (ca. 30-50 µm).
    • Ätzen der Zahnhartsubstanz: Selektive Schmelzätzung oder Etch&Rinse/Self-Etch-Technik auf exponiertem Schmelz/Dentin gemäß verwendetem Adhäsivsystem.
    • Konditionierung der alten Kompositoberfläche: Nach dem Anrauen/Sandstrahlen Reinigung und Trocknung. Dann chemische Konditionierung zur Verbesserung des Verbunds:
      • Silanisierung: Applikation eines Silan-Primers auf die angeraute Kompositoberfläche. Silan wirkt als Haftvermittler zwischen den Silikatfüllern des alten Komposits und der Matrix des neuen Komposits. Einwirken lassen und trocknen gemäß Herstellerangabe. (Alternativ: Kombinierte Verfahren wie CoJet Sand).
      • Applikation des Adhäsivs/Bondings: Auftragen eines geeigneten Adhäsivsystems (oft Universaladhäsiv) auf die konditionierte Zahnhartsubstanz und die konditionierte alte Kompositoberfläche. Lichthärten gemäß Herstellerangabe.
  5. Applikation des Reparaturkomposits: Schichtweises Auftragen des neuen Komposits (passende Farbe wählen), sorgfältige Adaptation und Lichthärtung jeder Schicht.
  6. Ausarbeitung & Politur: Konturieren der reparierten Füllung, Finieren der Ränder und sorgfältige Politur für eine glatte Oberfläche und gute Ästhetik.
  7. Okklusionskontrolle: Überprüfung und ggf. Adjustierung der statischen und dynamischen Okklusion.

Langzeitprognose & Entscheidungshilfe (Repair vs. Replace)

Reparierte Füllungen können klinisch gut funktionieren, die Reparaturstelle stellt jedoch eine potenzielle Schwachstelle dar. Die Langlebigkeit hängt ab von:

  • Größe und Lokalisation des ursprünglichen Defekts.
  • Qualität der ursprünglichen Füllung.
  • Sorgfalt der Reparaturtechnik (v.a. Isolation & Bonding).
  • Materialkompatibilität.
  • Belastung (Okklusion, Parafunktionen).
  • Mundhygiene und Kariesrisiko des Patienten.

Entscheidungshilfe: Bei kleinen, gut zugänglichen Defekten und ansonsten intakter Füllung ist die Reparatur oft die Methode der Wahl (minimalinvasiv, kosteneffektiv). Bei großen Defekten, Sekundärkaries, genereller Undichtigkeit oder hohem Kariesrisiko ist die komplette Neuversorgung meist die sicherere und langfristig stabilere Lösung.

Abrechnung der Füllungsreparatur

Hier gibt es klare Unterschiede zwischen GOZ und BEMA:

GOZ (Privatpatienten / Privatleistungen):

  • Eine Füllungsreparatur wird in der Regel wie eine neue Füllung abgerechnet, entsprechend der Gesamtflächenzahl der fertig reparierten Restauration.
  • Es werden die GOZ-Nrn. 2060 (einflächig), 2080 (zweiflächig), 2100 (dreiflächig) oder 2120 (mehr als dreiflächig) angesetzt.
  • Die adhäsive Befestigung wird zusätzlich nach GOZ Nr. 2197 berechnet.
  • Falsch ist die Abrechnung über Aufbaufüllungsnummern (GOZ 2180/2190).
  • Begleitleistungen wie Anästhesie, Kofferdam (GOZ 2040), ggf. besondere Oberflächenkonditionierung (analog?) sind zusätzlich berechenbar.

GKV / BEMA (Kassenpatienten):

  • Innerhalb der 2-Jahres-Gewährleistungsfrist: Gemäß § 136a Abs. 4 SGB V hat der Zahnarzt Mängel an Füllungen, die innerhalb von zwei Jahren auftreten, kostenfrei zu beseitigen (Reparatur oder Neuanfertigung). Hierfür gibt es keine BEMA-Abrechnungsposition.
  • Außerhalb der Gewährleistungsfrist oder bei neuem Schaden: Eine Reparatur wird wie eine neue Füllung behandelt und nach BEMA Nrn. 13a-d (entsprechend der Flächenanzahl der gesamten Füllung nach Reparatur) abgerechnet.
  • Komposit im Seitenzahnbereich: Erfolgt die Reparatur im Seitenzahnbereich mit Komposit, fällt dies unter die Mehrkostenregelung. Der Patient erhält den Betrag für die vergleichbare Amalgamfüllung (BEMA 13a-d) von der Kasse erstattet, die Differenz zum Komposithonorar (nach GOZ berechnet) zahlt er privat nach schriftlicher Mehrkostenvereinbarung.
  • Es gibt keine spezifische BEMA-Nummer für „Füllungsreparatur“.

Fazit

Die Reparatur insuffizienter, aber noch erhaltungswürdiger Füllungen ist eine sinnvolle, minimalinvasive Behandlungsoption. Sie schont Zahnhartsubstanz und kann kosteneffizient sein. Voraussetzung ist eine korrekte Indikationsstellung, die Beherrschung der Adhäsivtechnik (insbesondere der Konditionierung alter Kompositoberflächen) und eine realistische Einschätzung der Langzeitprognose. Die korrekte Abrechnung nach GOZ bzw. BEMA (unter Beachtung der Gewährleistungsregeln) ist dabei unerlässlich.

Quellen:

  • Leitlinien/Stellungnahmen zur Füllungstherapie und Adhäsivtechnik: Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ), DGZMK. (Suche auf DGZMK-/DGZ-Website oder AWMF-Portal)
  • Fachbücher zur Restaurativen Zahnheilkunde und Adhäsivtechnik. (Die im Original genannten sind gute Beispiele).
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Insbesondere §§ 4, 6, 10 und Nrn. 2060-2120, 2197. (Verfügbar über BZÄK)
  • Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA): Nrn. 13a-h. (Verfügbar über KZBV)
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V): Insbesondere § 136a (Gewährleistung). (https://www.gesetze-im-internet.de)
  • Kommentare zu GOZ und BEMA: Von BZÄK, KZBV oder privaten Kommentatoren.
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Informationen zur Abrechnung im GKV-Bereich. (https://www.kzbv.de)

Category: Konservative Zahnheilkunde

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