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Bewegungsapparat

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Einfluss auf Lagerung, Mundhygienefähigkeit, spezifisches Management bei Gelenkersatz. Schlüsselfragen & Vertiefung: Rheumatoide Arthritis/andere Arthritiden (Welche Gelenke? Medikamente – NSAIDs, Kortison, Immunsuppressiva/Biologika?)? Künstlicher Gelenkersatz (Hüfte, Knie etc. – Welches Gelenk? Wann implantiert? Gab es Komplikationen? Wurde Ihnen früher zu einer Antibiotika-Einnahme vor Zahnarztbesuchen geraten?)? Chronische Rücken-/Nackenschmerzen? Zahnärztliche Implikationen & Management:

  • Arthritis: Eingeschränkte Feinmotorik -> Mundhygiene erschwert (Hilfsmittel empfehlen!). Kiefergelenksbeteiligung möglich (v.a. bei rheumatoider Arthritis). Medikationsnebenwirkungen beachten (Immunsuppression, Blutungsrisiko NSAIDs).
  • Rücken-/Nackenprobleme: Bequeme Lagerung ermöglichen (Kissen, Pausen).
  • !! Management bei Gelenkersatz !!:
    • Aktuelle Leitlinien (z.B. DGZMK/DGI/AE): Eine routinemäßige Antibiotikaprophylaxe vor zahnärztlichen Eingriffen bei Patienten mit Gelenkersatz wird NICHT mehr empfohlen!
    • Begründung: Es gibt keine überzeugende wissenschaftliche Evidenz, dass dentale Bakteriämien späte Gelenkinfektionen verursachen oder dass eine Prophylaxe dies verhindert. Das Risiko der Antibiose (Resistenzen, Nebenwirkungen) überwiegt den nicht belegten Nutzen.
    • Fokus auf Prävention: Die wichtigste Maßnahme ist die Optimierung der Mundhygiene und die Sanierung manifester oraler Infektionen (Karies, Parodontitis), um die generelle Bakterienlast zu reduzieren.
    • Ausnahmen: Eine Prophylaxe kann in extrem seltenen Fällen bei Patienten mit besonders hohem Risiko (z.B. schwere Immunsuppression, Zustand nach früher Gelenkinfektion am selben Gelenk) nach strenger individueller Nutzen-Risiko-Abwägung und zwingend nach Rücksprache mit dem behandelnden Orthopäden/Chirurgen erwogen werden. Dies ist aber keine Standardprozedur!
    • Kommunikation: Klären Sie Patienten (und ggf. auch Kollegen) über die aktuelle Leitlinienlage auf, da oft noch veraltete Empfehlungen im Umlauf sind.
    • Wichtig: Nicht verwechseln mit der weiterhin gültigen Indikation zur Endokarditisprophylaxe bei kardialen Hochrisikopatienten!

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