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Sicherheit & Infrastruktur

Seite 6: Hygienebegehung & RKI-Richtlinien

Hygienemanagement ist eine der wichtigsten Betreiberpflichten. Die Einhaltung der RKI-Richtlinien wird durch die Gesundheitsämter im Rahmen von Begehungen geprüft. Eine lückenlose Dokumentation ist der einzige Weg, eine ordnungsgemäße Hygiene nachzuweisen.

1. Der Hygieneplan

Der Hygieneplan ist das Herzstück des Infektionsschutzes. Er muss spezifisch auf die Praxis angepasst sein und für alle Mitarbeiter jederzeit zugänglich ausliegen.

Wichtige Inhalte (Muss-Kriterien):

  • Händehygiene: Wann und wie (Waschen vs. Desinfektion, Handschuhe).
  • Flächenhygiene: Welche Flächen, womit, wie oft (Wischdesinfektion).
  • Instrumentenaufbereitung: Detaillierter Prozess von der Nutzung bis zur erneuten Freigabe (Risikobewertung der Instrumente: unkritisch, semikritisch, kritisch).
  • Personal: Schutzkleidung (PSA), Impfungen.

2. Vorbereitung auf die Praxisbegehung

Begehungen können angekündigt oder unangekündigt erfolgen. Folgende Dokumente werden primär geprüft:

Dokument / BereichAnforderung
HygieneplanAktuell (mind. jährlich geprüft) und unterschrieben.
BestandsverzeichnisListe aller aktiven Medizinprodukte.
ValidierungsberichteAktuelle Berichte für Thermodesinfektor (RDG), Autoklav und Siegelgerät.
Sachkunde PersonalNachweise, dass das Personal für die Aufbereitung qualifiziert ist (z.B. ZFA-Abschluss oder Sachkundekurs).
GerätebücherLückenlose Dokumentation der Chargenfreigaben (Prozessdokumentation).
WasserqualitätJährliche Mikrobiologische Untersuchung der Behandlungseinheiten (Legionellen/Pseudomonas).

3. Medizinprodukte-Aufbereitung

Der Aufbereitungsprozess muss validiert sein. Das bedeutet, er muss nachweislich immer das gleiche, sichere Ergebnis liefern.

  • Unkritisch: Nur Kontakt mit intakter Haut (z.B. Gesichtsbogen).
  • Semikritisch A/B: Kontakt mit Schleimhaut (z.B. Spiegel, Sonde).
  • Kritisch A/B: Durchdringung von Haut/Schleimhaut, Kontakt mit Blut (z.B. Chirurgie, Paro-Sonden, Wurzelkanalinstrumente). $\rightarrow$ Hier gelten die höchsten Anforderungen (Sterilisation zwingend).

Seite 7: Gerätemanagement & Wartung

Eine Zahnarztpraxis ist ein hochtechnisierter Betrieb. Der Betreiber haftet für die Sicherheit der Geräte. Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und die Betreiberverordnung (MPBetreibV) geben strenge Intervalle vor.

1. Übersicht Prüfintervalle

Das Versäumen dieser Fristen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Gerät / BereichPrüfungIntervall
BehandlungseinheitWartung durch Techniker (Herstellervorgabe).Meist jährlich
AmalgamabscheiderPrüfung auf Funktion (Generalinspektion oft alle 5 Jahre nach Landesrecht).1 bis 5 Jahre
Autoklav / RDGWartung (Technisch).Jährlich / nach Zyklen
Autoklav / RDGValidierung (Leistungsqualifikation).Jährlich (Revalidierung)
SiegelgerätSiegelnahtfestigkeitstest (Peel-Test).Jährlich (plus tägl. Sichttest)
Elektr. GeräteDGUV V3 Prüfung (E-Check) ortsveränderlicher Geräte.Ca. alle 2 Jahre

2. Bestandsverzeichnis & Gerätebücher

Für alle aktiven Medizinprodukte (außer Kleingeräte) muss ein Bestandsverzeichnis geführt werden.

  • Inhalt: Geräteart, Hersteller, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Standort, Fristen für sicherheitstechnische Kontrollen (STK).
  • Medizinproduktebuch: Für bestimmte Geräte (z.B. Laser, Röntgengeräte, HF-Chirurgie) ist ein Gerätebuch zu führen, in dem Einweisungen, Störungen und Wartungen dokumentiert werden.

Seite 8: Röntgen & Strahlenschutz

Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung unterliegt dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Der Zahnarzt ist als Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) persönlich haftbar, kann aber Aufgaben an einen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) delegieren.

1. Laufende Prüfpflichten (Qualitätssicherung)

Die technische Bildqualität und die Dosis müssen konstant überwacht werden.

PrüfungHäufigkeitDurchgeführt von
Konstanzprüfung (Film/Folie)Täglich / Wöchentlich.Praxispersonal (ZFA mit Röntgenpass)
Konstanzprüfung (Digital)Täglich (Monitor) / Monatlich (Bildsystem).Praxispersonal
SachverständigenprüfungAlle 5 Jahre.TÜV / Sachverständiger
Behördliche PrüfungUnregelmäßig / anlassbezogen.Gewerbeaufsichtsamt / Regierungspräsidium

2. Fachkunde & Unterweisung

  • Fachkunde-Aktualisierung: Alle Zahnärzte und ZFA mit Röntgenschein müssen ihre Fachkunde alle 5 Jahre durch einen Kurs aktualisieren. Das Versäumen der Frist führt zum Erlöschen der Fachkunde (Neuerwerb nötig!).
  • Unterweisung: Alle Personen, die Zutritt zum Kontrollbereich haben, müssen jährlich über Strahlenschutz unterwiesen werden.

3. Dokumentation

Röntgenbilder und Aufzeichnungen (Röntgenkontrollbuch) müssen archiviert werden:

  • Erwachsene: 10 Jahre nach der letzten Untersuchung.
  • Kinder/Jugendliche: Bis zum 28. Lebensjahr.

Seite 9: Arbeitsschutz in der Praxis

Neben der Patientensicherheit muss der Arbeitgeber auch die Sicherheit des Teams gewährleisten. Dies wird oft vernachlässigt, ist aber bei Unfällen (Nadelstichverletzung, Sturz) entscheidend.

1. Gefährdungsbeurteilung

Jeder Arbeitsplatz (Empfang, Stuhlassistenz, Aufbereitung) muss auf Gefahren analysiert werden.

  • Typische Gefahren: Biostoffe (Infektion), Gefahrstoffe (Chemikalien), Ergonomie (Rücken), Psyche (Stress).
  • Dokumentation: Die Beurteilung muss schriftlich vorliegen und regelmäßig (z.B. alle 2-3 Jahre oder bei Änderungen) aktualisiert werden.

2. BuS-Dienst (Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung)

Jede Praxis mit mindestens einem Angestellten muss diese Betreuung nachweisen.

  • Grundbetreuung: Der Unternehmer kann bei kleinen Praxen (bis 10 MA) oft das „Unternehmermodell“ wählen und Schulungen besuchen, um externe Kosten zu sparen. Alternativ werden externe Dienstleister beauftragt.
  • Aufgabe: Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Untersuchung der Mitarbeiter (G42-Untersuchung Infektionsgefährdung).

3. Notfallmanagement & Erste Hilfe

  • Ersthelfer: In der Regel muss mind. ein Mitarbeiter als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet sein (Auffrischung alle 2 Jahre). In Zahnarztpraxen wird oft vorausgesetzt, dass das medizinische Personal qualifiziert ist, dennoch ist der formale Kurs für BG-Zwecke relevant.
  • Verbandbuch: Jede noch so kleine Verletzung (auch der Schnitt am Papier oder Nadelstich) muss im Verbandbuch dokumentiert werden, um spätere Ansprüche an die Berufsgenossenschaft zu sichern.

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