• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Zur Fußzeile springen
Study Smiles

Study Smiles

Die Seite für junge Zahnmedizin

  • Blog
    • Konservierende Zahnheilkunde
    • Parodontologie
    • Prothetik
    • Kieferorthopädie
    • Chirurgie
    • Sonstiges
  • E-Learning
    • Anamnese
    • Differential-diagnosen
    • Abrechnung
    • Kommunikation
    • Qualitäts-management
    • Rechtliches
  • Ressourcen
    • Leitlinien
    • Verzeichnis
    • Karriere
    • Studieninfo
  • Über

Weiterbildung ôffentliches Gesundheitswesen

Flat lay of oral hygiene essentials including toothbrushes, floss, and mouthwash on a blue surface.

Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen

Ziel: Erwerb umfassender Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wahrnehmung von Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), insbesondere in den Gesundheitsämtern. Der Fokus liegt auf Bevölkerungsmedizin, Prävention, Gesundheitsförderung, Epidemiologie, Administration und gutachterlicher Tätigkeit im zahnärztlichen Bereich. Es ist ein Weg für Zahnärzte, die sich für die Gesundheit der Bevölkerung als Ganzes engagieren und gestaltend im Gesundheitssystem tätig sein möchten.

Dauer & Struktur (Basis: MWBO & typische Ausgestaltung)

  • Regel-Gesamtdauer: Auch hier sieht die MWBO eine vierjährige Weiterbildung nach der Approbation vor.
  • Aufteilung:
    • Mindestens ein Jahr allgemeinzahnärztliche Tätigkeit (das „Allgemeinzahnärztliche Jahr“), i.d.R. Voraussetzung für Beginn der Fachweiterbildung.
    • Mindestens drei Jahre fachspezifische Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen. Diese drei Jahre sind inhaltlich und strukturell sehr unterschiedlich zu den klinischen Fächern und umfassen typischerweise:
      • Praktische Tätigkeit im Gesundheitsamt: Mindestens 18 Monate bis 2 Jahre Tätigkeit im Zahnärztlichen Dienst eines Gesundheitsamtes (inkl. Jugendzahnärztlicher Dienst, Gruppenprophylaxe, Begutachtung etc.).
      • Theoretische Kurse / Rotationen: Absolvierung von Kursen oder Tätigkeitsabschnitten in Bereichen wie Epidemiologie, Medizinstatistik, Sozialmedizin, Gesundheitsmanagement, öffentliches Recht, Verwaltung, Umweltmedizin, Infektionsschutz etc. Der Besuch eines anerkannten Kurses zum Erwerb der Qualifikation als „Amtsarzt“ (bzw. äquivalente Kurse für Zahnärzte im ÖGD, oft über Akademien für Öffentliches Gesundheitswesen) ist meist Bestandteil oder Voraussetzung.
      • Weitere Tätigkeitsabschnitte: Je nach WBO können auch Zeiten in anderen relevanten Institutionen (z.B. Ministerien, Forschungsinstitute für Public Health, zentrale Stellen des ÖGD, ggf. auch kurzzeitig in Praxen/Kliniken zur Aufrechterhaltung klinischer Bezüge) angerechnet werden.
  • Vollzeit/Teilzeit: Regelungen analog zu OCH/KFO, Teilzeit meist möglich unter Bedingungen (Antrag bei LZK erforderlich).
  • Weiterbildungsstätten: Primär Gesundheitsämter mit zur Weiterbildung befugten Zahnärzten, ergänzt durch Kursanbieter (z.B. Akademien für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder München) und ggf. andere Institutionen gemäß WBO. Die LZKs führen Listen der zugelassenen Stätten.

Inhalte (gemäß MWBO/WBO)

Die Weiterbildung vermittelt umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in folgenden Bereichen (Beispiele, Details im Katalog der jeweiligen WBO):

  • Grundlagen des Öffentlichen Gesundheitswesens (ÖGD): Geschichte, Entwicklung, Organisation und Aufgaben des ÖGD in Deutschland und im internationalen Vergleich; Rechtsgrundlagen (Gesundheitsdienstgesetze der Länder, Infektionsschutzgesetz, SGB V etc.); Ethik im ÖGD.
  • Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie: Soziale Ungleichheit und Gesundheit; Gesundheitsindikatoren; Analyse des deutschen Gesundheitssystems; Grundlagen der Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung; Bedarfsplanung im Gesundheitswesen.
  • Epidemiologie & Medizinstatistik: Methoden der deskriptiven und analytischen Epidemiologie; Studientypen (Kohorten-, Fall-Kontroll-, Querschnittstudien); Berechnung und Interpretation epidemiologischer Maßzahlen; Grundlagen der Biostatistik; Anwendung statistischer Software; Bewertung von Studien.
  • Prävention & Gesundheitsförderung: Theorien und Modelle der Gesundheitsförderung; Konzepte der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention im zahnmedizinischen Bereich; Planung, Durchführung und Evaluation von Präventionsprogrammen (z.B. Gruppenprophylaxe in Kitas/Schulen nach § 21 SGB V, Fluoridierungsmaßnahmen, Ernährungsberatung); Zielgruppenspezifische Ansätze.
  • Gesundheitsberichterstattung & -planung: Methoden der Gesundheitsberichterstattung (Surveillance); Nutzung von Routinedaten und epidemiologischen Daten (z.B. Daten der Jugendzahnärztlichen Dienste, DMS-Studien) zur Beschreibung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und zur Ableitung von Handlungsempfehlungen; Grundlagen der kommunalen Gesundheitsplanung.
  • Verwaltung & Management im ÖGD: Grundlagen des Verwaltungsrechts und -handelns; Haushaltswesen im öffentlichen Dienst; Personalführung und Teamentwicklung; Projektmanagement; Organisationsentwicklung.
  • Umweltmedizin & Hygiene: Umweltbedingte Gesundheitsrisiken mit Bezug zur Zahnmedizin (z.B. Trinkwasserqualität, Amalgamdiskussion); Grundlagen der Praxishygiene und deren Überwachung durch das Gesundheitsamt; Infektionsschutz und Management übertragbarer Krankheiten.
  • Gutachtenwesen im ÖGD: Erstellung von zahnärztlichen Gutachten im Auftrag von Sozialleistungsträgern (z.B. Sozialhilfe, Eingliederungshilfe), Gerichten oder anderen Behörden; Beurteilung der Notwendigkeit von Behandlungen, der Erwerbsfähigkeit etc. aus zahnärztlicher Sicht.
  • Spezifische Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes: Organisation, Durchführung und Auswertung von zahnärztlichen Reihenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen; Koordination und Evaluation von Gruppenprophylaxe-Maßnahmen; aufsuchende Betreuung von Risikogruppen (z.B. Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen); Beratung von Bürgern, Institutionen und Politik.
  • Qualitätsmanagement im ÖGD: Anwendung von QM-Methoden auf die Prozesse im Gesundheitsamt und bei Präventionsprogrammen.

Bürokratie & Ablauf

Der Ablauf (Approbation, Nachweis Allgemeinjahr, Stellensuche Gesundheitsamt, Anmeldung LZK, Logbuch, Kursbesuch, Zeugnisse, Prüfungsantrag) ist wie zuvor beschrieben, jedoch mit Fokus auf Stellen im ÖGD und den spezifischen Anforderungen des dortigen Weiterbildungskatalogs und der Kursvorgaben.

Prüfung

Fachliches Gespräch (ca. 45-60 Min.) vor Prüfungsausschuss der LZK über das gesamte Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens. Bei Bestehen: Urkunde „Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen“.

Unterschiede nach Bundesland (Stand: April 2025 – Prüfung der lokalen WBO unerlässlich!)

Die Struktur (1+3 Jahre) ist meist Standard. Größere Unterschiede liegen in der Ausgestaltung der Fachweiterbildung (verpflichtende Kurse, Anerkennung von Kursorten wie z.B. der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf). Die Liste der Kammerbereiche mit Links zu den WBOs bleibt wie in der vorherigen Antwort. Immer die lokale WBO konsultieren!

  1. Baden-Württemberg (LZK BW): Quelle: LZK BW – Weiterbildung
  2. Bayern (BLZK): Quelle: BLZK – Weiterbildungsordnung
  3. Berlin (ZÄK Berlin): Quelle: ZÄK Berlin – Weiterbildungsordnung
  4. Brandenburg (LZKB): Quelle: LZKB – Weiterbildungsordnung
  5. Bremen (ZÄK HB): Quelle: ZÄK HB – Weiterbildungsordnung
  6. Hamburg (ZÄK HH): Quelle: ZÄK HH – Weiterbildung
  7. Hessen (LZKH): Quelle: LZKH – Weiterbildungsordnung
  8. Mecklenburg-Vorpommern (ZÄK MV): Quelle: ZÄK MV – Weiterbildungsordnung
  9. Niedersachsen (ZKN): Quelle: ZKN – Weiterbildungsordnung
  10. Nordrhein (ZÄK Nordrhein): Quelle: ZÄK Nordrhein – Weiterbildungsordnung
  11. Rheinland-Pfalz (LZK RLP): Quelle: LZK RLP – Weiterbildungsordnung
  12. Saarland (ZÄK Saarland): Quelle: ZÄK Saarland – Weiterbildung
  13. Sachsen (LZK Sachsen): Quelle: LZK Sachsen – Weiterbildungsordnung
  14. Sachsen-Anhalt (ZÄK SA): Quelle: ZÄK SA – Weiterbildungsordnung
  15. Schleswig-Holstein (ZÄK SH): Quelle: ZÄK SH – Weiterbildungsordnung
  16. Thüringen (LZK Thüringen): Quelle: LZK Thüringen – Weiterbildungsordnung
  17. Westfalen-Lippe (ZÄK WL): Quelle: ZÄK WL – Weiterbildungsordnung

Referenz MWBO: BZÄK – Weiterbildung.


Finanzielle Aspekte (Vertieft)

Einkommen während der Weiterbildung (4 Jahre):

  • Status: Angestellte/r Weiterbildungsassistent/in im Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt).
  • Vergütung: I.d.R. nach TV-L oder TVöD-VKA.
  • Eingruppierung: Häufig Entgeltgruppe 14 (E14) oder E15, mit Stufenaufstieg nach Erfahrung.
  • Ressource (Gehaltstabellen): oeffentlicher-dienst.info (TV-L / TVöD VKA E14/E15 suchen).

Einkommenspotenzial nach der Weiterbildung (als Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen):

  • Status: Meist angestellt im ÖGD (z.B. E15 oder höher bei Leitung) oder Verbeamtung möglich.
  • Verbeamtung: Besoldung nach Landesbesoldungsordnung A (z.B. A14, A15, A16). Bietet hohe Sicherheit und sehr gute Altersversorgung (Pension).
  • Höhe & Vergleich: Sicheres, gutes Einkommen mit exzellenter Work-Life-Balance und Sozialleistungen/Pension. Liegt aber i.d.R. deutlich unter dem Einkommenspotenzial einer erfolgreichen Niederlassung.
  • Ressource (Besoldungstabellen): oeffentlicher-dienst.info (Besoldung A suchen).

Fazit Finanzen: Solide und sehr sichere Einkommensperspektive, aber keine Spitzenverdienste im Vergleich zur freien Wirtschaft. Die Berufswahl ist meist durch andere Faktoren motiviert.


Alternativen & Abgrenzung zur formalen Weiterbildung

Spezifische Curricula oder zahnärztliche Master im Bereich ÖGD sind selten bzw. nicht als Ersatz für die WBO etabliert.

  • Master of Public Health (MPH):
    • Konzept: Akademischer Grad in Public Health, nicht zahnmedizin-spezifisch.
    • Anbieter: Viele Universitäten. Recherche z.B. über HRK Hochschulkompass.
    • Status: Wertvolle Zusatzqualifikation, ersetzt aber nicht den Fachzahnarzt nach WBO.
  • Tätigkeitsschwerpunkt (TSP): Ein TSP „Öffentliches Gesundheitswesen“ ist nicht üblich oder geregelt.

Fazit zu Alternativen: Der Weg in spezialisierte und leitende Positionen im zahnärztlichen ÖGD führt über die Fachzahnarzt-Weiterbildung. Ein MPH kann eine sinnvolle Ergänzung sein.


Seitenspalte

Neueste Beiträge

  • Händehygiene in der Zahnarztpraxis: Waschen oder Desinfizieren?
  • Der Vorbereitungsassistent: Rechte, Pflichten und wichtige Regelungen
  • Das Fundament – Warum Abrechnungswissen für Zahnärzte überlebenswichtig ist
  • BEMA & GOZ – Die zwei Welten der zahnärztlichen Abrechnung im Detail
  • Patienten, Pläne, Kosten – Die Praxis der Abrechnung im Alltag

Footer

  • Instagram
  • Pinterest
  • E-Mail
  • Facebook
  • Instagram
  • Pinterest

Copyright © 2025 · Study Smiles

Marley Theme by Code + Coconut