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Voraussetzungen

Du bist überzeugt, dass Zahnmedizin zu dir passt? Super! Der nächste Schritt ist zu prüfen, ob du die formalen und zusätzlichen Voraussetzungen erfüllst, um überhaupt zum Studium zugelassen zu werden. Die Konkurrenz um die Studienplätze ist hoch, daher ist es wichtig, die Hürden zu kennen und dich gut vorzubereiten.

Die Basis: Deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Um in Deutschland an einer Universität studieren zu können, benötigst du grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung. Für das Zahnmedizinstudium sind das in der Regel:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur): Das ist der klassische und häufigste Weg ins Studium.
  • Fachgebundene Hochschulreife: Diese kann ebenfalls zum Studium berechtigen, wenn sie für den entsprechenden medizinischen Fachbereich gilt. Prüfe die genauen Bedingungen.
  • Zugang für beruflich Qualifizierte: Auch ohne Abitur gibt es Wege! Meister*innen, Techniker*innen oder Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung (z.B. ZFA mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) und mehrjähriger Berufserfahrung können unter bestimmten Voraussetzungen (oft Eignungsprüfung oder Probestudium) eine Studienberechtigung erlangen. Die Regelungen sind je nach Bundesland und Hochschule unterschiedlich – informiere dich hier genau bei den Universitäten deiner Wahl!
  • Achtung: Eine reine Fachhochschulreife reicht für das Universitätsstudium der Zahnmedizin in der Regel nicht aus!

Der Knackpunkt: Numerus Clausus (NC) Zahnmedizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränktes Fach, oft verbunden mit dem Stichwort „NC“:

  • Was ist der NC? Der NC ist keine vorab festgelegte Note, sondern ergibt sich in jedem Semester neu. Er entspricht der Abiturnote (oder Punktzahl) des letzten Bewerbers, der über die Abiturbestenquote oder im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) noch einen Platz erhalten hat. Er ist also ein Rückblick auf vergangene Verfahren.
  • Warum gibt es ihn? Weil es regelmäßig deutlich mehr Bewerber*innen als verfügbare Studienplätze gibt.
  • Wie wichtig ist der NC heute? Die alleinige Fixierung auf den NC ist überholt. Zwar spielt die Abiturnote immer noch eine große Rolle (vor allem in der Abiturbestenquote und als ein Kriterium im AdH), aber sie ist längst nicht mehr das einzige entscheidende Kriterium. Viele Plätze werden über andere Faktoren vergeben (siehe unten).
  • Wo finde ich NC-Werte? Auf Hochschulstart.de und den Uni-Websites findest du oft die NC-Werte der letzten Semester. Nutze sie als Orientierung, aber verlasse dich nicht blind darauf – sie können stark schwanken!

Mehr als nur Noten: Zusätzliche Auswahlkriterien, Dienste und das Pflegepraktikum Seit einer Reform der Studienplatzvergabe legen die Universitäten (insbesondere im AdH und der Zusätzlichen Eignungsquote ZEQ) großen Wert auf weitere Kriterien neben der Abiturnote. Hier können bestimmte Dienste und Qualifikationen deine Chancen deutlich verbessern:

  • Der TMS (Test für Medizinische Studiengänge):
    • Was ist das? Ein freiwilliger, aber extrem wichtiger Studierfähigkeitstest, der deine Eignung für medizinische Studiengänge prüft (kein Wissenstest!). Er findet (Stand Mai 2025) in der Regel zweimal jährlich statt (Frühjahr und Herbst).
    • Was wird getestet? Deine Fähigkeiten in Bereichen wie Muster zuordnen, med.-naturwissenschaftliches Grundverständnis, räumliches Vorstellungsvermögen (Schlauchfiguren), quantitative Probleme, Konzentration, Merkfähigkeit (Figuren/Fakten lernen) und Textverständnis werden geprüft.
    • Warum so wichtig? Ein gutes TMS-Ergebnis kann deine Chancen auf einen Studienplatz massiv verbessern, da es von fast allen Unis bei der Platzvergabe stark gewichtet wird und eine schlechtere Abiturnote oft ausgleichen kann. Eine gute Vorbereitung ist essenziell!
  • Anerkannte Berufsausbildung: Eine abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere in einem medizinischen, pflegerischen oder zahnmedizinnahen Bereich, wird von vielen Unis stark belohnt und bringt oft erhebliche Zusatzpunkte. Dazu zählen beispielsweise:
    • Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r (ZFA)
    • Zahntechniker*in
    • Pflegefachfrau/-mann (Gesundheits- und Krankenpfleger*in)
    • Notfallsanitäter*in oder Rettungsassistent*in
  • Praktische Erfahrungen, Dienste und der Krankenpflegedienst (Pflegepraktikum):
    • Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD), anerkannter Entwicklungsdienst und Bundeswehr-/Zivildienst: Solche Dienste können im AdH oder der ZEQ positiv berücksichtigt werden, vor allem wenn sie einen Bezug zum medizinischen, pflegerischen oder sozialen Bereich haben.
    • Krankenpflegedienst (Pflegepraktikum) nach ZApprO: Die Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) schreibt einen Krankenpflegedienst von 90 Tagen (entspricht 3 Monaten) vor. Dieser muss spätestens bis zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Physikum) abgeleistet und nachgewiesen werden.
      • Vorteil der Ableistung vor Studienbeginn: Viele absolvieren dieses Praktikum bereits vor dem Studium. Das entlastet während der lernintensiven Vorklinik.
      • Anrechnungsmöglichkeiten: Bestimmte Tätigkeiten können auf den Krankenpflegedienst angerechnet werden. Dazu gehören laut ZApprO (§16 Abs. 2) u.a.:
        • Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau/-mann, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in.
        • Eine abgeschlossene Ausbildung oder Tätigkeit als Hebamme/Entbindungspfleger.
        • Tätigkeiten im Rahmen eines FSJ oder BFD, wenn sie auf einer Bettenstation eines Krankenhauses oder in einer stationären Pflegeeinrichtung mit pflegerischen Tätigkeiten abgeleistet wurden.
        • Sanitätsdienstliche Tätigkeiten während des Wehrdienstes, die den Anforderungen des Krankenpflegedienstes entsprechen.
        • Wichtig: Die genauen Kriterien für die Anrechnung und welche Bescheinigungen erforderlich sind, legt das zuständige Landesprüfungsamt für Medizinische Heilberufe (LPA) fest. Erkundige dich dort frühzeitig, am besten schon vor Antritt eines Dienstes oder Praktikums, ob eine Anrechnung möglich ist!
    • Zahnärztliche Praktika: Praktika in Zahnarztpraxen oder -kliniken sind weiterhin sehr wertvoll für die Berufsorientierung und können im AdH/ZEQ positiv gewertet werden, sind aber in der Regel nicht auf den Krankenpflegedienst anrechenbar (es sei denn, sie erfolgen im Stationspflegedienst einer Klinik mit entsprechenden pflegerischen Aufgaben).
  • Bevorzugte Zulassung nach einem Dienst („Studienplatz sichern“): Ein sehr wichtiger Aspekt: Erhältst du einen Studienplatz, kannst diesen aber aufgrund eines der folgenden Dienste nicht sofort antreten, verfällt dein Anspruch nicht!
    • Anerkannte Dienste sind z.B.: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD), freiwilliger Wehrdienst, ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer*in, Betreuung eines eigenen Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen.
    • Du musst dich dann nach Beendigung des Dienstes erneut fristgerecht bei Hochschulstart.de für denselben Studiengang bewerben und deine frühere Zulassung sowie den abgeleisteten Dienst nachweisen. Du wirst dann bevorzugt zugelassen, ohne erneut am Auswahlverfahren teilnehmen zu müssen.
  • Auswahlgespräche/Interviews: Einige Hochschulen laden Bewerber*innen zu persönlichen Gesprächen ein, um Motivation, soziale Kompetenz und die persönliche Eignung besser einschätzen zu können. Hierauf solltest du dich gut vorbereiten.
  • Sonstige Kriterien: In seltenen Fällen können auch besondere Vorbildungen, Preise (z.B. „Jugend forscht“) oder herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden.

Gute Schulnoten als Helfer Auch wenn der NC nicht mehr allein entscheidet, sind gute Noten – insbesondere in den Naturwissenschaften – weiterhin von Vorteil:

  • Relevante Fächer: Starke Leistungen in Biologie, Chemie und Physik signalisieren eine gute naturwissenschaftliche Grundlage und erleichtern dir den Einstieg in die anspruchsvollen vorklinischen Fächer.
  • Abiturnote zählt: Deine Durchschnittsnote fließt immer noch maßgeblich in die Bewertung ein, besonders in der Abiturbestenquote und im AdH.

Die (fast) abgeschaffte Wartezeitquote Früher konnte man allein durch das Sammeln von Wartesemestern die Chancen auf einen Platz verbessern. Diese reine Wartezeitquote wurde jedoch abgeschafft und durch die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) ersetzt, in der Kriterien wie TMS, Ausbildung, Praktika etc. zählen und die Wartezeit nur noch eine untergeordnete Rolle spielt (wenn überhaupt von der jeweiligen Hochschule berücksichtigt).

Wie du siehst, ist der Weg zum Zahnmedizinstudium ein Mix aus verschiedenen Faktoren. Eine gute Abiturnote ist hilfreich, aber nicht mehr alles. Vor allem der TMS und relevante praktische Erfahrungen, eine passende Ausbildung oder anerkannte Dienste können deine Chancen erheblich steigern und die Planungssicherheit erhöhen. Frühzeitige Planung ist der Schlüssel!

Im nächsten Abschnitt (Punkt 4) erfährst du, wie der konkrete Bewerbungsprozess abläuft.

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