Lektion 24: Amalgam – Eigenschaften, Verarbeitungstechniken und aktuelle rechtliche Diskussion (Minamata-Konvention)

A. Klinische Relevanz

 

Obwohl dentales Amalgam in der modernen Füllungstherapie zunehmend durch Komposite ersetzt wird, ist ein fundiertes Wissen über dieses Material für jeden Zahnarzt unerlässlich. Milliarden von Amalgamrestaurationen sind weltweit noch in situ und erfordern eine kompetente Beurteilung, Wartung oder einen sicheren Austausch. Die Kenntnis seiner einzigartigen Eigenschaften, seiner Verarbeitung und insbesondere der toxikologischen sowie rechtlichen Aspekte (Minamata-Konvention) ist entscheidend für die tägliche Praxis und für die Beratung von Patienten. Diese Lektion behandelt Amalgam nicht als Material der Zukunft, sondern als wichtigen Teil der zahnärztlichen Geschichte und Gegenwart, dessen Management eine Kernkompetenz darstellt.

 

B. Detailliertes Fachwissen

 

1. Zusammensetzung und Phasen der Amalgamlegierung Dental-Amalgam ist eine Legierung, die durch das Mischen von flüssigem Quecksilber (Hg) mit einer Feilspanlegierung (Alloy) entsteht.

  • Legierungs-Zusammensetzung: Hauptsächlich Silber (Ag), Zinn (Sn) und Kupfer (Cu). Zink (Zn) kann in geringen Mengen enthalten sein.

  • Die metallurgischen Phasen (Gamma-Phasen): Das Abbindeverhalten und die finalen Eigenschaften werden durch die entstehenden intermetallischen Phasen bestimmt.

    • Gamma-Phase (γ): Die unberührten Silber-Zinn-Partikel (Ag₃Sn) der ursprünglichen Legierung. Sie bilden das stärkste, korrosionsresistenteste Gerüst der Füllung.

    • Gamma-1-Phase (γ₁): Eine Silber-Quecksilber-Matrix (Ag₂Hg₃), die die ungelösten Gamma-Partikel miteinander verbindet. Sie ist die zweitstärkste Phase.

    • Gamma-2-Phase (γ₂): Eine Zinn-Quecksilber-Phase (Sn₇₋₈Hg). Dies ist die mit Abstand schwächste, weichste und korrosionsanfälligste Phase der gesamten Legierung. Sie ist der “Schwachpunkt” traditioneller Amalgame.

  • Klassifikation (High-Copper vs. Low-Copper):

    • Low-Copper-Amalgame (historisch, <6% Cu): Bildeten einen signifikanten Anteil der schwachen Gamma-2-Phase. Heute obsolet.

    • High-Copper-Amalgame (moderner Standard, >12% Cu): Der hohe Kupferanteil reagiert bevorzugt mit dem Zinn und verhindert so die Bildung der Gamma-2-Phase. Stattdessen entsteht eine stabilere Kupfer-Zinn-Phase (Eta-Phase, Cu₆Sn₅). Dies resultiert in signifikant höherer Druckfestigkeit, geringerer Korrosion und besserem Randschlussverhalten.

2. Klinische Eigenschaften von High-Copper-Amalgam

Vorteile Nachteile
Exzellente Langlebigkeit & Abrasionsfestigkeit Mangelnde Ästhetik (silber/schwarz)
Geringe Techniksensitivität (relativ feuchtigkeitstolerant) Keine Adhäsion (erfordert invasive, makro-retentive Präparation nach Black)
Selbstversiegelnder Randschluss (Korrosionsprodukte dichten den Randspalt über Zeit ab) Thermische Leitfähigkeit (kann zu initialer Kalt-/Warm-Sensitivität führen)
Geringe Kosten Quecksilber-Thematik (Biokompatibilität, Umweltaspekte)

3. Verarbeitungsprotokoll

  1. Mischen (Trituration): Ausschließlich in vordosierten, hermetisch versiegelten Kapseln in einem Amalgamator (Rüttler).

  2. Kondensation: Das gemischte Amalgam wird in Portionen in die Kavität eingebracht und mit Stopfern unter hohem Druck verdichtet. Ziel ist die maximale Adaptation und das Hochbringen der quecksilberreichen Phase, die entfernt wird.

  3. Brunieren & Modellieren: Vor dem Aushärten wird die Oberfläche mit Stopfern vorverdichtet (bruniert) und die Anatomie mit Schnitzinstrumenten (z.B. Hollenback) modelliert.

  4. Politur: Frühestens nach 24 Stunden wird die Füllung mit rotierenden Gummipolierern und Pasten auf Hochglanz poliert, um die Korrosionsbeständigkeit zu erhöhen.

4. Biokompatibilität und die Minamata-Konvention

  • Quecksilberfreisetzung: Aus Amalgamfüllungen werden kleinste Mengen an Quecksilberdampf freigesetzt, vor allem bei der Insertion, Entfernung und durch Kaukräfte. Nach Ansicht der WHO und anderer Gesundheitsorganisationen liegt diese Exposition für die Allgemeinbevölkerung unterhalb der Grenzwerte, die systemische Gesundheitsschäden verursachen. Echte Amalgam-Allergien sind extrem selten.

  • Die Minamata-Konvention: Ein globales UN-Abkommen von 2013 zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Quecksilberemissionen. Für die Zahnmedizin hat dies zu einem “Phase-Down” (schrittweise Reduzierung), nicht zu einem sofortigen Verbot geführt.

  • Rechtliche Konsequenzen in der EU (seit 1. Juli 2018):

    • Amalgam darf nicht mehr zur Behandlung von Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren oder stillenden Frauen verwendet werden (Ausnahme: zwingende medizinische Notwendigkeit).

    • Jede Zahnarztpraxis, die Amalgam legt oder entfernt, muss mit einem zertifizierten Amalgamabscheider ausgestattet sein.

    • Es dürfen ausschließlich vordosierte Kapseln verwendet werden.

 

C. Klinische Anwendung & Fallbeispiele

 

Sichere Entfernung von Amalgamfüllungen: Die Entfernung von Amalgamfüllungen erzeugt die höchste Quecksilberdampf-Exposition. Folgende Schutzmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich:

  • Absolute Trockenlegung mittels Kofferdam: Unerlässlich zum Schutz des Patienten vor dem Verschlucken von Amalgampartikeln.

  • Leistungsstarke Absaugung: Ideal ist ein “Clean-Up”-Sauger, der den Zahn komplett umschließt.

  • Starke Wasserkühlung: Kühlt den Bohrer und bindet Partikel und Dampf.

  • Schonende Technik: Das Amalgam sollte mit einem Hartmetallbohrer in große Stücke zerschnitten und herausgehebelt werden, anstatt es pulverisierend herauszuschleifen.

Fallbeispiel:

  • Szenario: Ein 50-jähriger Patient hat eine ausgedehnte, aber klinisch intakte Amalgamfüllung an Zahn 26. Er äußert den Wunsch, diese “aus Gesundheitsgründen” entfernen zu lassen, obwohl er keine Beschwerden hat.

  • Analyse: Es liegt keine zahnmedizinische Indikation zur Entfernung vor. Die Füllung ist funktionell. Die Quecksilberbelastung durch eine intakte, polierte Füllung ist minimal. Die mit Abstand größte Exposition würde während des Entfernens der Füllung entstehen.

  • Klinische Konsequenz & Aufklärung:

    1. Befunderhebung: Zuerst wird geprüft, ob eine zahnmedizinische Notwendigkeit zum Austausch besteht (Sekundärkaries, Fraktur, undichter Rand).

    2. Aufklärung: Wenn keine zahnmedizinische Indikation besteht, wird der Patient darüber aufgeklärt, dass die Entfernung zu einer kurzfristig deutlich höheren Quecksilber-Exposition führt als das Belassen der Füllung.

    3. Therapieentscheidung: Wünscht der Patient die Entfernung aus kosmetischen oder persönlichen Gründen trotzdem, muss dies unter den oben genannten maximalen Schutzmaßnahmen erfolgen. Als neue Restauration kommt aufgrund der Größe des Defekts eine Kompositfüllung oder, als langlebigere Option, eine Keramik-Teilkrone in Frage. Die Entscheidung basiert auf einer gemeinsamen, aufgeklärten Entscheidungsfindung.