Lektion 11: Artefakte, Fehlinterpretationen und juristische Aspekte in der zahnärztlichen Radiologie
A. Klinische Relevanz
Die korrekte Interpretation radiologischer Bilder ist eine zentrale ärztliche Pflicht. Artefakte können die Diagnose erschweren oder zu Fehlinterpretationen führen. Ein nicht erkannter pathologischer Befund oder die fälschliche Diagnose einer nicht existierenden Erkrankung kann schwerwiegende therapeutische und juristische Konsequenzen haben. Das Bewusstsein für häufige Fehlerquellen, Artefakte und die daraus resultierenden forensischen Konsequenzen ist essenziell für eine sichere und rechtssichere Praxis.
B. Detailliertes Fachwissen
1. Häufige Artefakte und ihre Ursachen
Artefakte sind Störungen im Bild, die nicht der realen Anatomie entsprechen.
| Artefakt | Erscheinungsbild | Ursache & Vermeidung |
|---|---|---|
| Bewegungsunschärfe | Verwaschene, unscharfe Konturen von Zähnen und Knochen. | Patient bewegt sich während der Aufnahme. Lösung: Kurze Belichtungszeiten, Patienteninstruktion. |
| Knopfloch-Artefakt (Cone-Cut) | Ein keilförmiger, strahlendurchlässiger Bereich am Bildrand. | Der Zentralstrahl war nicht auf den Sensor zentriert. Lösung: Korrekte Positionierung von Röhre und Sensor. |
| Fremdkörper-Artefakte | Wiederkehrende linienförmige oder punktförmige Muster. | Ursache: Piercings, Ohrringe, Brille, Prothesenklammern, Bleiabdeckung einer Schürze im Strahlengang. Lösung: Entfernen vor Aufnahme. |
| Streustrahlung | Allgemeine Bildgraininess und verminderter Kontrast. | Streustrahlung aus dem Patienten trifft auf den Sensor. Lösung: Verwendung einer Streustrahlenraster (bei extroralen Aufnahmen). |
| DVT-spezifisch: Metallartefakte | Dunkle und helle Streifen/Schatten (“Streifen”, “Auslöschungen”) um metallische Objekte. | Ursache: Vollkronen, Implantate, Wurzelfüllungen. Vermeidung: Möglichst kleinvolumige Scans, höhere kV-Einstellungen. |
2. Typische Fehlinterpretationen und Fallstricke
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Anatomische Strukturen als Pathologie fehlinterpretieren:
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Mentalspinae: Knochenvorsprünge an der Lingualseite des Unterkiefers im Frontzahnbereich. Können als Osteom oder Exostose fehlgedeutet werden.
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Foramen mentale: Kann als apikale Aufhellung fehlinterpretiert werden. Unterschied: Das Foramen liegt lateral der Wurzelspitzen.
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Kieferhöhle (Sinus maxillaris): Der dunkle Hohlraum kann mit einer Zyste verwechselt werden. Unterschied: Die Kieferhöhle hat eine typische anatomische Form und Lage.
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Normalbefunde als pathologisch beurteilen:
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Idiopathische Osteosklerose: Harmlose Knochenverdichtung, die keine Behandlung benötigt.
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Kondensierende Osteitis: Reaktion auf einen chronischen Entzündungsreiz, oft kein Eingriff am Knochen nötig, sondern Sanierung der Ursache (devitaler Zahn).
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3. Juristische Aspekte und Dokumentation
Die Röntgendiagnostik unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben (Röntgenverordnung).
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Befundungspflicht: Jede angefertigte Röntgenaufnahme muss fachkundig befunden und das Ergebnis in der Patientenakte dokumentiert werden. Ein nicht dokumentierter Befund gilt juristisch als nicht erhoben.
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Aufbewahrungspflicht: Röntgenaufnahmen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (bei Minderjährigen 10 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit).
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Rechtfertigende Indikation: Für jede Aufnahme muss eine medizinische Begründung in der Akte stehen. “Routine” ist keine Indikation.
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Haftung: Wird ein pathologischer Befund (z.B. eine Zyste, ein Tumor) übersehen und entsteht dem Patienten dadurch ein Schaden, kann dies eine Haftung wegen Befunderhebungs- oder Befundungsfehlers zur Folge haben.
C. Klinische Anwendung & Fallbeispiele
Fallbeispiel 1: Der “verdächtige” Befund am Unterkiefer
Szenario: In einem OPG sieht der Zahnarzt eine rundliche, relativ scharf begrenzte Aufhellung unter der Wurzelspitze von Zahn 44. Der Zahn ist vital und symptomlos.
Analyse & Korrekte Differenzialdiagnose:
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Fehlinterpretation: Der Zahnarzt könnte vorschnell eine radikuläre Zyste diagnostizieren und eine Wurzelkanalbehandlung einleiten.
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Korrekte Analyse: Die Lage ist typisch für das Foramen mentale. Bei genauer Betrachtung liegt es lateral der Wurzelspitze. Ein Vitalitätstest an Zahn 44 ist positiv.
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Konsequenz: Es handelt sich um eine normale Anatomie. Keine Behandlung ist notwendig. Die korrekte Dokumentation lautet: “Foramen mentale im Bereich von Zahn 44, kein pathologischer Befund.”
Fallbeispiel 2: Der übersehene Karzinom-Verdacht
Szenario: Ein 60-jähriger Raucher stellt sich zur Kontrolle vor. Im OPG ist im linken Unterkieferkörper eine unscharf begrenzte, mottenfraßartige Aufhellung zu sehen, die der Zahnarzt als “unspezifisch” dokumentiert, aber nicht weiter verfolgt. Zwei Jahre später stellt sich der Patient mit einer schmerzhaften Schwellung in dieser Region vor. Die Biopsie ergibt ein Plattenepithelkarzinom.
Analyse: Dies ist ein klassischer Befundungsfehler. Die radiologischen Charakteristika (unscharf, destruktiv) waren hochverdächtig auf eine maligne Läsion.
Juristische Konsequenz:
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Der Zahnarzt hat seine Sorgfaltspflicht verletzt, den Befund nicht abgeklärt und den Patienten nicht zeitnah überwiesen.
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Durch die verzögerte Diagnose hat der Tumor fortgeschritten, was die Therapie erschwert und die Prognose verschlechtert.
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Der Zahnarzt muss mit einer Regressforderung und einem Berufsrechtlichen Verfahren rechnen.
Fallbeispiel 3: Das Metallartefakt im DVT
Szenario: Zur Implantatplanung im Unterkiefer wird ein DVT angefertigt. Im Scanbereich liegen mehrere große Amalgamfüllungen. Das rekonstruierte Bild zeigt starke dunkle Streifen, die die Beurteilung des Knochens im geplanten Implantatgebiet unmöglich machen.
Analyse: Ausgeprägte Metallartefakte, verursacht durch die Amalgamfüllungen.
Klinische Konsequenz & Lösungsansatz:
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Problem: Die diagnostische Aussagekraft ist erheblich eingeschränkt. Eine Planung auf dieser Basis ist nicht sicher möglich.
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Lösung: Der Scan muss wiederholt werden, wobei das Feld of View (FOV) so klein wie möglich und gezielt nur auf die implantologische Lücke zentriert wird, um die metallhaltigen Zähne auszuschließen.
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Alternative: Ist dies nicht möglich, muss auf ein anderes Verfahren (ggf. ein medizinisches CT) ausgewichen oder die Implantatplanung sehr konservativ mit einem großen Sicherheitsabstand durchgeführt werden.