Lektion 1: Grundlagen der Strahlenphysik, Biologie und des Strahlenschutzes in der Zahnarztpraxis

A. Klinische Relevanz
Röntgenstrahlung ist ein unverzichtbares diagnostisches Werkzeug in der Zahnmedizin. Ihr unsachgemäßer Gebrauch birgt jedoch ein potentielles Gesundheitsrisiko durch Schädigung des Gewebes. Jeder Zahnarzt trägt die strahlenschutzrechtliche Verantwortung gegenüber seinem Patienten, seinem Team und sich selbst. Das Verständnis der physikalischen und biologischen Grundlagen ist die Voraussetzung für eine rechtlich einwandfreie und ethisch vertretbare Anwendung nach dem ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable).

B. Detailliertes Fachwissen
1. Grundlagen der Strahlenphysik

  • Was sind Röntgenstrahlen? Eine Form elektromagnetischer Wellen mit sehr hoher Energie, die in der Lage sind, Materie zu durchdringen.

  • Entstehung: In der Röntgenröhre werden Elektronen beschleunigt und auf eine Metallanode (meist Wolfram) gelenkt. Beim Abbremsen der Elektronen entsteht Bremsstrahlung; bei der Anregung der Atome der Anode charakteristische Röntgenstrahlung.

  • Wechselwirkung mit Materie: Für die Bildentstehung und Strahlenwirkung sind drei Effekte entscheidend:

    1. Photoeffekt: Vollständige Absorption des Photons. Dominant bei niedrigen Energien und für die Bildkontrastierung verantwortlich.

    2. Compton-Effekt: Streuung des Photons an einem Hüllenelektron. Führt zu Bildrauschen und streut Strahlung in die Umgebung.

    3. Paarbildung: Erst bei sehr hohen Energien relevant (nicht in der Zahnmedizin).

2. Strahlenbiologie und Dosimetrie

  • Wirkung auf die Zelle: Röntgenstrahlung kann direkt oder indirekt (über die Bildung freier Radikale aus Wassermolekülen) DNA-Schäden verursachen.

  • Stochastische Effekte: Zufällige Effekte ohne Schwellendosis (z.B. Krebsentstehung, genetische Schäden). Die Wahrscheinlichkeit, nicht die Schwere, steigt mit der Dosis. Dies ist das Hauptrisiko bei niedrigen Dosen in der Zahnmedizin.

  • Deterministische Effekte: Effekte mit Schwellendosis (z.B. Hautrötung, Katarakt). Treten erst bei sehr hohen, kurzfristigen Dosen auf, wie sie in der Zahnmedizin nicht vorkommen.

  • Dosismessgrößen:

    • Energiedosis (Gray, Gy): Aufgenommenene Energie pro Kilogramm Gewebe.

    • Äquivalentdosis (Sievert, Sv): Berücksichtigt die biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlenarten. Für Röntgenstrahlung: 1 Sv = 1 Gy.

    • Effektive Dosis (Sievert, Sv): Berücksichtigt die unterschiedliche Strahlensensibilität der Organe. Diese Größe wird für Risikoabschätzungen und zur Rechtfertigung der Aufnahme verwendet.

3. Das Strahlenschutz-Konzept in der Praxis

Das Handeln folgt drei übergeordneten Prinzipien:

 
 
Prinzip Beschreibung & Maßnahmen in der Praxis
Rechtfertigung Jede Strahlenexposition muss medizinisch gerechtfertigt sein. “Klinische Frage vor Aufnahme!” Eine Routineaufnahme ohne Verdacht ist nicht gerechtfertigt.
Optimierung (ALARA-Prinzip) Die Exposition muss so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar gehalten werden.
• Moderne, digitale Sensoren/Phosphorplatten statt Film (bis zu 90% Dosisreduktion).
• Korrekte Einstellung von kV, mA und Belichtungszeit.
• Konsequente Anwendung der PQK (Qualitätssicherung).
• Richtige Blendensysteme zur Begrenzung des Strahlenfelds.
Dosisbegrenzung Gilt nur für beruflich exponierte Personen (nicht für Patienten). Festgelegte Jahresgrenzwerte, die in der Zahnarztpraxis bei Einhaltung der Regeln nie erreicht werden.

C. Praktische Umsetzung & Fallbeispiele

Fallbeispiel 1: Die rechtfertigende Indikation

Szenario: Ein neuer Patient (20 Jahre, keine Risikofaktoren, klinisch unauffällig) stellt sich zur ersten Untersuchung vor. Der Zahnarzt möchte einen OPG zur “Übersicht” anfertigen.

Analyse: Eine Übersichtsaufnahme ohne konkreten Verdacht ist nach dem Rechtfertigungsprinzip nicht indiziert. Die Strahlenexposition ist nicht gerechtfertigt.

Klinische Konsequenz & Korrekte Vorgehensweise:

  1. Es erfolgt eine gründliche klinische Untersuchung und Anamnese.

  2. Sind alle Zähne klinisch unauffällig und die Weisheitszähne symptomatisch durchgebrochen, ist keine Röntgenaufnahme indiziert.

  3. Die Aufnahme wird nur gemacht, wenn ein konkreter Verdacht (z.B. auf Karies, apikale Parodontitis, retinierte Zähne) vorliegt.

Fallbeispiel 2: Optimierung bei einem jungen Patienten

Szenario: Bei einem 8-jährigen Kind muss eine kariöse Läsion an Zahn 36 überprüft werden.

Analyse: Kinder sind strahlensensibler als Erwachsene. Das ALARA-Prinzip ist hier von höchster Bedeutung.

Klinische Konsequenz & Korrekte Vorgehensweise:

  1. Wahl des Verfahrens: Statt eines OPGs (höhere effektive Dosis) wird eine zielgerichtete Bissflügelaufnahme der betroffenen Seite durchgeführt. Dies minimiert die Strahlenexposition erheblich.

  2. Technik: Es wird eine digitale Aufnahmetechnik (Sensor oder Phosphorplatte) mit korrekter, kindgerechter Belichtungseinstellung verwendet.

  3. Schutz: Eine Bleischürze mit Schilddrüsenschutz wird angelegt.

Fallbeispiel 3: Schutz des Praxisteams

Szenario: Eine ZFA bereitet eine intraorale Röntgenaufnahme vor und hält den Sensor im Mund des Patienten, während der Zahnarzt den Auslöser betätigt.

Analyse: Dieses Vorgehen ist untragbar und verboten. Die ZFA würde bei jeder Aufnahme eine vermeidbare Strahlendosis erhalten.

Klinische Konsequenz & Korrekte Vorgehensweise:

  1. Der Sensor muss immer vom Patienten selbst oder mit einer Halterung fixiert werden.

  2. Der Auslöser wird vom Behandler außerhalb des Behandlungszimmers (mit entsprechender Abschirmung) oder innerhalb des Zimmers aber mit einem mindestens 2 Meter Abstand und hinter einer geeigneten Abschirmwand betätigt.

  3. Der Arbeitsplatz ist so eingerichtet, dass das gesamte Team während der Exposition den Raum verlassen oder sich hinter eine Abschirmung stellen kann.