Lektion 9: Übertragungswege und Management von blutübertragbaren Viren (Hepatitis B, Hepatitis C, HIV)
A. Klinische Relevanz
Zahnärztliches Personal ist aufgrund des täglichen Umgangs mit spitzen Instrumenten, Aerosolen und dem direkten Kontakt mit Blut und Speichel einem ständigen berufsbedingten Infektionsrisiko ausgesetzt. Die “großen drei” blutübertragbaren Viren – Hepatitis B (HBV), Hepatitis C (HCV) und das Humane Immundefizienz-Virus (HIV) – stellen hierbei die größte Gefahr dar. Das Wissen um ihre Übertragungswege, ihre Überlebensfähigkeit in der Umwelt und vor allem die konsequente Einhaltung der Standard-Hygienemaßnahmen sowie das korrekte Vorgehen nach einer Verletzung (Post-Expositions-Management) sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern die entscheidende Grundlage für den Eigenschutz, den Schutz des Teams und den Schutz der Patienten.
B. Detailliertes Fachwissen
1. Die Erreger im Vergleich
2. Standard-Hygienemaßnahmen (“Standard Precautions”) Das Grundprinzip der modernen Hygiene lautet: Behandle jeden Patienten so, als wäre er potenziell infektiös. Man verlässt sich nicht auf die Anamnese allein.
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Händehygiene: Die wichtigste Einzelmaßnahme.
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille/Visier sind bei jeder Behandlung obligatorisch.
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Sichere Handhabung spitzer/scharfer Instrumente: Vermeidung des “Recapping” von Nadeln mit zwei Händen, sofortige Entsorgung in durchstichsicheren Behältern.
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Korrekte Instrumentenaufbereitung (Desinfektion & Sterilisation).
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Systematische Flächendesinfektion.
3. Das Post-Expositions-Management: Was tun nach einer Nadelstichverletzung? Jede Praxis muss einen klaren, schriftlichen Notfallplan für Stich- und Schnittverletzungen haben.
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Schritt 1: Sofortmaßnahmen (Wundversorgung)
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Blutfluss fördern: Die Wunde nicht ausquetschen, aber den Blutfluss für ca. 1 Minute laufen lassen, um Erreger auszuschwemmen.
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Intensive Spülung/Desinfektion: Die Wunde unter fließendem Wasser ausgiebig spülen und anschließend mit einem alkoholbasierten Hautantiseptikum intensiv desinfizieren.
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Schritt 2: Meldung und Diagnostik
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Meldung: Der Vorfall muss sofort dem Praxisinhaber gemeldet und im Verbandbuch dokumentiert werden.
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Durchgangsarzt (D-Arzt): Der verletzte Mitarbeiter muss unverzüglich einen D-Arzt (Arzt für Arbeitsunfälle) aufsuchen.
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Blutentnahme: Beim Verletzten und, mit dessen Einverständnis, beim “Quell-Patienten” wird Blut abgenommen, um den Serostatus für HBV, HCV und HIV zu bestimmen.
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Schritt 3: Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) Dies ist eine medikamentöse Notfallmaßnahme, um den Ausbruch einer Infektion nach der Exposition zu verhindern. Die Entscheidung trifft der D-Arzt.
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Bei HBV-Risiko: Bei unzureichendem Impfschutz des Verletzten kann eine passive Immunisierung (Gabe von Antikörpern) und eine aktive Impfung erfolgen.
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Bei HIV-Risiko: Ist der Quell-Patient HIV-positiv oder der Status unbekannt bei hohem Risiko, wird sofort, idealerweise innerhalb von 2 Stunden, mit der Einnahme von antiretroviralen Medikamenten (HIV-PEP) für ca. 4 Wochen begonnen.
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Bei HCV-Risiko: Es gibt keine PEP. Hier erfolgen engmaschige Blutkontrollen, um eine eventuelle Infektion früh zu erkennen und dann zu behandeln.
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C. Klinische Anwendung & Fallbeispiele
Fallbeispiel: Die Nadelstichverletzung
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Szenario: Eine zahnärztliche Assistenz sticht sich beim Aufräumen der Instrumente versehentlich mit einer gebrauchten Anästhesiekanüle in den Finger. Der Patient, von dem die Kanüle stammt, ist bereits gegangen. Sein Infektionsstatus ist unbekannt.
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Analyse: Dies ist ein ernstzunehmender Arbeitsunfall mit dem Risiko der Übertragung von HBV, HCV und HIV.
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Klinische Konsequenz & Notfallprotokoll:
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Sofortmaßnahme: Die Assistenz lässt die Wunde bluten und desinfiziert sie anschließend gründlich.
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Meldung & Dokumentation: Der Vorfall wird sofort der Zahnärztin gemeldet und im Verbandbuch eingetragen.
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D-Arzt: Die Praxis kontaktiert den zuständigen D-Arzt und die Assistenz wird sofort dorthin geschickt. Dort wird ihr Blut abgenommen (Null-Status) und ihr Impfstatus (v.a. Hepatitis B) überprüft.
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Patientenkontakt: Der Quell-Patient wird von der Praxis kontaktiert, über den Vorfall informiert und höflich um sein Einverständnis für eine Blutuntersuchung gebeten.
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Entscheidung zur PEP: Angenommen, der Patient stimmt nicht zu oder ist nicht erreichbar. Der D-Arzt wird basierend auf dem individuellen Risiko (tiefe Verletzung, Hohlkanüle) und in Absprache mit der verletzten Mitarbeiterin über die Einleitung einer HIV-PEP entscheiden.
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Ergebnis: Durch das Befolgen eines standardisierten, ruhigen und systematischen Protokolls wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterin die bestmögliche medizinische Versorgung erhält, um das Infektionsrisiko zu minimieren, und dass der Arbeitsunfall korrekt für die Berufsgenossenschaft dokumentiert ist.