9.2.4 Lehrtätigkeit / Ausbildung von ZFA
Ziel & Einführung: Ein weiterer Karriereweg für approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte liegt in der Aus- und Fortbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Dies umfasst die Vermittlung von theoretischem Wissen und praktischen Fertigkeiten an Auszubildende oder bereits qualifizierte ZFA, die sich weiterbilden möchten (z.B. zur ZMP, ZMV, DH).
Typische Arbeitsumfelder & Rollen
- Lehrer/in an einer Berufsschule:
- Aufgabe: Unterrichtung der ZFA-Auszubildenden in fachtheoretischen Lernfeldern. Hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst.
- Qualifikation: Regelhaft Lehramtsstudium für berufsbildende Schulen (Gesundheit) + Referendariat. Seiteneinstieg ggf. möglich (landesspezifisch).
- Dozent/in in der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜLU):
- Aufgabe: Vermittlung spezifischer praktischer Fertigkeiten in Kursform (oft in LZK-Zentren). Meist nebenberuflich/freiberuflich.
- Qualifikation: Approbation, Fachexpertise, Didaktik.
- Dozent/in in der ZFA-Aufstiegsfortbildung:
- Aufgabe: Unterrichtung in Spezialisierungsfortbildungen (ZMP, ZMV, DH etc.). Meist nebenberuflich/freiberuflich bei Kammerakademien oder Instituten.
- Qualifikation: Approbation, hohe Fachexpertise im Lehrgebiet, Didaktik.
- Prüfer/in in Abschluss- oder Fortbildungsprüfungen:
- Aufgabe: Mitwirkung in Prüfungsausschüssen der LZKs.
- Qualifikation: Approbation, Berufserfahrung. Meist ehrenamtlich/geringfügig vergütet.
Benötigte Fähigkeiten & Qualifikationen
Basis: Approbation und klinische Erfahrung. Zusätzlich: Didaktische Kompetenz, Fachexpertise. Für Berufsschule: Formale Lehrbefähigung.
Wege in die Lehrtätigkeit
Wie zuvor beschrieben: Lehramtsstudium für Berufsschule; Kontaktaufnahme mit LZKs/Instituten für Dozententätigkeit; Anfrage bei LZK für Prüfertätigkeit.
Finanzielle Aspekte
- Lehrer/in an einer Berufsschule:
- Vergütung: Erfolgt nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für angestellte Lehrkräfte bzw. nach den Landesbesoldungsordnungen für verbeamtete Lehrkräfte (meist Besoldungsgruppe A13 oder A14).
- Höhe: Das Einstiegsgehalt und die Entwicklung hängen vom Bundesland, der Einstufung (Erfahrung) und dem Status (angestellt/beamtet) ab. Es ist in der Regel ein stabiles, gutes Einkommen, das aber meist unter dem potenziellen Einkommen eines erfolgreich niedergelassenen Zahnarztes liegt. Es kann jedoch mit dem Gehalt eines erfahrenen angestellten Zahnarztes in einer Praxis konkurrieren, insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzsicherheit und der Pensionsansprüche bei Verbeamtung.
- Ressource: Einen Überblick über die Gehälter im öffentlichen Dienst bieten Portale wie oeffentlicher-dienst.info (dort nach TV-L oder Besoldung A13/A14 im jeweiligen Bundesland suchen).
- Dozent/in (ÜLU / Fortbildung):
- Vergütung: Erfolgt in der Regel auf Honorarbasis pro gehaltener Unterrichtsstunde oder pro Kurstag. Dies ist typischerweise eine nebenberufliche oder freiberufliche Tätigkeit.
- Höhe: Die Stundensätze variieren sehr stark und hängen vom Anbieter (Kammerakademie vs. privates Institut), dem Thema, der benötigten Expertise, der Region und dem eigenen Verhandlungsgeschick ab. Sie liegen oft im Bereich von ca. 40 € bis über 100 € pro Unterrichtsstunde (45 Min.), können aber auch deutlich abweichen.
- Wichtig: Berücksichtigen Sie den erheblichen, meist unbezahlten Vorbereitungs- und Nachbereitungsaufwand für die Kurse. Der effektive Stundensatz ist daher oft niedriger. Diese Tätigkeit ist finanziell meist nicht mit der klinischen Arbeit in der Praxis vergleichbar, kann aber ein interessantes Zusatzeinkommen darstellen und ideell befriedigend sein.
- Prüfer/in:
- Vergütung: Dies ist in der Regel ein Ehrenamt. Es wird meist nur eine geringe Aufwandsentschädigung pro Prüfungstag gezahlt, die Reisekosten, Zeitaufwand etc. nur teilweise abdeckt. Der Fokus liegt hier klar auf dem Engagement für den Berufsstand.
Pro und Contra (inkl. finanzieller Aspekte)
Vorteile: Wissensweitergabe, Beitrag zur Teamqualifizierung, Abwechslung, Förderung des Nachwuchses, ggf. flexible Nebentätigkeit (Dozent). Als Berufsschullehrer: Hohe Arbeitsplatzsicherheit, gesellschaftlich relevante Aufgabe, geregeltes Einkommen und Altersversorgung (Pension bei Verbeamtung). Nachteile:Einkommenspotenzial meist geringer als in erfolgreicher Niederlassung. Dozentenhonorare decken oft nicht den Gegenwert klinischer Tätigkeit ab. Hoher Vorbereitungsaufwand für guten Unterricht/gute Kurse. Weg zum Berufsschullehrer erfordert zusätzliches Studium/Referendariat. Tätigkeit kann als repetitiv empfunden werden.
Ressourcen
Wie zuvor beschrieben: Kultusministerien (für Lehramt), LZK-Webseiten (für ZFA-Aus-/Fortbildung, Dozenten-/Prüfertätigkeit), BBiG, VmF.
- Gesetzliche Grundlage der Ausbildung: Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbildungsverordnung ZFA.
- Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF): vmf-online.de
- Informationen zum Berufsschullehramt (Beispielhaft): Portal „Lehrer werden in [Bundesland]“ (z.B. für Hessen: lehrer-werden.hessen.de – Ähnliche Portale für andere Länder suchen).
- Übersicht Gehälter öffentlicher Dienst: oeffentlicher-dienst.info
- LZK ZFA-Bereiche (Links zu den LZK-Hauptseiten wie in Abschnitt 9.1.2 aufgeführt, dort nach ZFA suchen).
Tipp: Wenn Sie Freude am Lehren haben, starten Sie eventuell mit einer nebenberuflichen Dozententätigkeit bei Ihrer Kammer, um Erfahrungen zu sammeln, bevor Sie größere Schritte wie ein Lehramtsstudium erwägen.