
Approbation
Was ist die Approbation?
Erklärung: Die Approbation ist die staatliche, unbefristete und bundesweit gültige Zulassung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Deutschland. Sie ist die absolute Grundvoraussetzung, um als Zahnarzt oder Zahnärztin tätig werden zu dürfen – egal ob in einer Praxis, Klinik oder einer anderen Einrichtung. Sie wird nach erfolgreich abgeschlossenem Zahnmedizinstudium und bestandener Zahnärztlicher Prüfung auf Antrag erteilt.
Zuständige Behörden: Landesprüfungsämter (LPA) & Co.
Erklärung: Der Antrag auf Approbation muss bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes gestellt werden, in dem Sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (M3) abgelegt haben. Die genaue Bezeichnung der Behörde variiert je nach Bundesland. Meist sind es Landesprüfungsämter (LPA), manchmal sind sie auch bei Regierungspräsidien oder Landesverwaltungsämtern angesiedelt.
Ressourcen – Zuständige Behörden nach Bundesland (Stand April 2025, bitte immer auf der jeweiligen Seite auf Aktualität prüfen):
- Baden-Württemberg: Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Regierungspräsidium Stuttgart – Zur Behörde (Gesundheitsberufe allgemein)
- Bayern: Regierung von Oberbayern für Anträge aus Bayern – Zur Behörde (Abschnitt Zahnärzte)
- Berlin: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Zur Behörde (Abschnitt Zahnarzt/Zahnärztin)
- Brandenburg: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) – Zur Behörde
- Bremen: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz – Zur Behörde
- Hamburg: Hamburgisches Institut für Öffentliche Verwaltung – Prüfungsamt Heilberufe – Zur Behörde (Allgemein, spezifische Infos suchen)
- Hessen: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) – Zur Behörde (Bereich Zahnärzte auswählen)
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesprüfungsamt für Heilberufe im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) – Zur Behörde
- Niedersachsen: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) / Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) – Zur Behörde
- Nordrhein-Westfalen: Zuständigkeit je nach Studienort bei den Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster). Beispiel Düsseldorf: Bezirksregierung Düsseldorf. (Zuständige Bezirksregierung auswählen!)
- Rheinland-Pfalz: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Zur Behörde
- Saarland: Landesamt für Soziales – Zentralstelle für Gesundheitsberufe/Landesprüfungsamt – Zur Behörde
- Sachsen: Landesdirektion Sachsen – Zur Behörde (Übersicht, Zahnärzte auswählen)
- Sachsen-Anhalt: Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesverwaltungsamt – Zur Behörde
- Schleswig-Holstein: Landesamt für soziale Dienste (LAsD) – Zur Behörde
- Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe – Zur Behörde
Tipp: Besuchen Sie die Website der für Sie zuständigen Behörde frühzeitig, um sich über die genauen Anforderungen und eventuelle Online-Antragsverfahren zu informieren.
Antrag auf Approbation: Der Prozess
Erklärung: Der Antrag muss aktiv von Ihnen gestellt werden, er erfolgt nicht automatisch nach der Prüfung.
Ablauf:
- Informieren Sie sich auf der Website Ihrer zuständigen Behörde (siehe 1.2) über das genaue Verfahren (Online-Antrag, Formular-Download).
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen. Achten Sie auf Beglaubigungen und die Gültigkeit von Dokumenten wie Führungszeugnis und Attest.
- Reichen Sie den vollständigen Antrag bei der Behörde ein.
- Die Behörde prüft die Unterlagen.
- Nach positiver Prüfung und Zahlung der Gebühr erhalten Sie Ihre Approbationsurkunde per Post.
Benötigte Unterlagen (Typische Beispiele – Details siehe Behörden-Website!):
- Antragsformular (falls von der Behörde bereitgestellt)
- Zeugnis über die bestandene Zahnärztliche Prüfung (amtlich beglaubigte Kopie)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (amtlich beglaubigte Kopie)
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“, nicht älter als 1-3 Monate). Infos zur Beantragung: Bundesjustizamt – Führungszeugnis
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Vordruck oft von der Behörde, nicht älter als 1-3 Monate)
- Geburtsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie), ggf. Heiratsurkunde bei Namensänderung
- Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
- Ggf. Promotionsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie)
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Ressourcen: Die Websites der zuständigen Behörden (siehe 1.2) sind die primäre Quelle für Antragsformulare, Merkblätter und Checklisten.
Tipp: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Beschaffung der Dokumente, da z.B. das Führungszeugnis einige Wochen dauern kann.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Erklärung: Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, muss Ihr Abschluss für die deutsche Approbation anerkannt werden. Das Verfahren hängt vom Ausbildungsland ab (EU/EWR/Schweiz oder Drittstaat). Oft ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit des Studiums und/oder eine Kenntnisprüfung sowie eine Fachsprachenprüfung notwendig.
Zuständigkeit: Die zuständigen Behörden für die Anerkennung sind meist die gleichen wie für die Approbationserteilung (siehe 1.2). Der „Anerkennungs-Finder“ im Portal „Anerkennung in Deutschland“ hilft bei der Suche.
Prozess: Antragstellung bei der zuständigen Behörde mit allen erforderlichen Dokumenten (Zeugnisse, Curricula etc. in übersetzter und beglaubigter Form). Prüfung der Gleichwertigkeit. Ggf. Auflage zum Ablegen einer Kenntnisprüfung (fachlicher Test) und/oder eines Anpassungslehrgangs. Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (i.d.R. Fachsprachenprüfung auf Niveau C1 GER).
Ressourcen:
- Portal „Anerkennung in Deutschland“: Umfassende Informationen zum Verfahren und zuständigen Stellen. Zur Startseite (Speziell für Zahnärzte: Infos für Zahnärzte)
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Bietet ebenfalls Informationen zur Anerkennung. BZÄK – Ausländische Berufsqualifikation
- Fachsprachenprüfung (FSP): Informationen zur Notwendigkeit und zum Ablauf erhalten Sie bei den zuständigen Anerkennungsbehörden oder den Landeszahnärztekammern, die diese Prüfungen oft organisieren. Beispielhaft Info der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zu Sprachanforderungen: GMK Eckpunkte Deutschkenntnisse (2023)
Tipp: Beginnen Sie den Anerkennungsprozess so früh wie möglich, da er zeitaufwendig sein kann. Klären Sie frühzeitig die Sprachanforderungen.
Kosten & Dauer
Kosten: Für die Erteilung der Approbation fallen Verwaltungsgebühren an. Diese variieren je nach Bundesland und Aufwand (insb. bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse) und liegen ca. zwischen 150 EUR und über 600 EUR. Hinzu kommen Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen, Führungszeugnis, Attest etc.
Dauer: Die Bearbeitungszeit für den Approbationsantrag nach deutschem Examen beträgt in der Regel einige Wochen. Bei Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse kann es deutlich länger dauern (mehrere Monate bis über ein Jahr).
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach den voraussichtlichen Gebühren und der aktuellen Bearbeitungszeit.