Lektion 15: Die Aufbereitung von Medizinprodukten (“Instrumentenaufbereitung”) II – Sterilisation, Freigabe und Lagerung
A. Klinische Relevanz
Nach der erfolgreichen Reinigung und Desinfektion folgen die finalen, entscheidenden Schritte, um ein Instrument sicher für den nächsten Patienten verwendbar zu machen. Die Sterilisation ist der absolute Prozess, der die vollständige Keimfreiheit gewährleistet. Die nachfolgende, sorgfältig dokumentierte “Freigabe” ist kein bürokratischer Akt, sondern die rechtlich verbindliche Bestätigung, dass dieser Prozess erfolgreich war. Fehler in dieser Endphase des Aufbereitungskreislaufs – eine fehlerhafte Sterilisation, eine beschädigte Verpackung oder eine mangelhafte Dokumentation – können alle vorangegangenen Bemühungen zunichtemachen und stellen ein erhebliches Risiko für den Patienten und eine rechtliche Gefahr für die Praxis dar.
B. Detailliertes Fachwissen
1. Schritt: Prüfung, Pflege und Verpackung Nachdem die Instrumente sauber, desinfiziert und trocken aus dem RDG kommen (der “reinen Seite” des Aufbereitungsraums), folgt die Inspektion.
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Prüfung: Jedes einzelne Instrument wird unter einer beleuchteten Lupe auf Sauberkeit, Unversehrtheit (keine Korrosion, keine abgebrochenen Spitzen) und Funktion geprüft. Beschädigte Instrumente werden aussortiert.
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Pflege: Gelenkinstrumente (Zangen, Scheren) werden mit einem speziellen, dampfdurchlässigen Pflege-Öl behandelt.
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Verpackung:
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Zweck: Die Sterilgutverpackung erhält die Sterilität des Instruments von der Entnahme aus dem Sterilisator bis zur Anwendung am Patienten.
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Material: Meist Klarsicht-Sterilisationsverpackungen (einseitig Folie, einseitig Papier), die mittels eines Foliensiegelgeräts mit einer validierten, dichten Naht verschlossen werden.
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Kennzeichnung: Jede Verpackung muss beschriftet werden mit: Sterilisationsdatum, Verfallsdatum, Name des verantwortlichen Mitarbeiters (Kürzel) und Chargennummer des Sterilisationszyklus.
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2. Schritt: Die Sterilisation
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Das Verfahren der Wahl: Die Dampfsterilisation im Klasse-B-Autoklaven.
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Beladung: Der Autoklav darf nicht überladen werden. Die verpackten Instrumente werden in speziellen Gestellen senkrecht oder auf der Papierseite liegend platziert, um eine optimale Dampfdurchdringung zu ermöglichen.
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Prozessüberwachung: Jeder einzelne Sterilisationszyklus muss überwacht werden.
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Physikalische Kontrolle: Der Autoklav überwacht sich selbst (Druck, Temperatur, Zeit) und erstellt ein Protokoll (Ausdruck oder digital).
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Chemische Kontrolle:
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Behandlungsindikator (Klasse 1): Der Farbumschlag auf der Verpackung. Zeigt nur an, dass das Paket im Sterilisator war, aber nicht, ob es wirklich steril ist.
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Prozessindikatoren (Klasse 5/6): Der Helix-Test ist der Standard in der Zahnarztpraxis. Er ist ein “Prüfkörper”, der die Dampfdurchdringung eines langen, engen Hohlkörpers simuliert (Worst-Case-Szenario). Ein erfolgreicher Farbumschlag des Indikatorstreifens im Inneren der Helix belegt die erfolgreiche Sterilisation der gesamten Charge. Dieser Test wird in der Regel einmal täglich oder chargenbezogen durchgeführt.
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3. Schritt: Die Freigabe und Dokumentation (Rechtlich entscheidend!)
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Definition: Die “Freigabe” ist die dokumentierte, verantwortliche Entscheidung, dass der Sterilisationsprozess erfolgreich war und die Instrumente sicher verwendet werden können.
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Checkliste vor der Freigabe:
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Protokoll des Autoklaven ohne Fehlermeldung?
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Chargenkontrolle (z.B. Helix-Test) erfolgreich bestanden?
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Verpackungen unbeschädigt und trocken?
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Kennzeichnung korrekt?
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Dokumentation: Erst wenn alle Punkte positiv sind, wird die Charge vom zuständigen Mitarbeiter im Sterilisationstagebuch oder digital mit Unterschrift freigegeben. Diese Dokumentation ist über Jahre aufzubewahren. Grundsatz: Was nicht dokumentiert ist, ist nicht erfolgt.
4. Schritt: Die Lagerung Sterilgut muss staubgeschützt, sauber und trocken in geschlossenen Schränken oder Schubladen gelagert werden. Die Lagerfrist (Verfallsdatum) für einfach verpacktes Sterilgut beträgt in der Regel 6 Monate.
C. Klinische Anwendung & Fallbeispiele
Fallbeispiel 1: Die nasse Verpackung
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Szenario: Nach dem Öffnen des Autoklaven stellt eine Mitarbeiterin fest, dass einige Folienverpackungen noch feucht sind.
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Analyse: Feuchtes Sterilgut gilt grundsätzlich als unsteril. Feuchtigkeit kann als “Docht” wirken und Mikroorganismen durch die poröse Papierseite der Verpackung transportieren.
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Klinische Konsequenz: Die gesamte Charge wird nicht freigegeben. Die Ursache (z.B. Überladung des Autoklaven, defekter Trocknungszyklus) muss geklärt werden. Alle Instrumente der Charge müssen neu verpackt und erneut sterilisiert werden.
Fallbeispiel 2: Der fehlgeschlagene Indikator
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Szenario: Bei der Freigabe einer Charge stellt der Behandler fest, dass der Indikatorstreifen des mitgelaufenen Helix-Tests nicht vollständig umgeschlagen ist. Das Geräteprotokoll des Autoklaven zeigt aber keine Fehlermeldung.
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Analyse: Der Helix-Test ist empfindlicher als die reine Gerätemessung. Ein Versagen des Indikators bedeutet, dass die Dampfdurchdringung unzureichend war (z.B. wegen Restluft in der Kammer durch eine undichte Vakuumpumpe). Die Sterilität, insbesondere von Hohlkörper-Instrumenten, ist nicht gewährleistet.
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Klinische Konsequenz:
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Freigabe verweigern: Die gesamte Charge ist als unsteril zu betrachten und darf nicht verwendet werden.
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Fehlersuche: Der Autoklav muss überprüft und gewartet werden.
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Reprozessierung: Alle Instrumente der fehlgeschlagenen Charge müssen neu aufbereitet werden.
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Ergebnis: Das System der mehrstufigen Kontrolle (Geräteprotokoll + chemischer Indikator) hat funktioniert und den potenziellen Einsatz von nicht-sterilen Instrumenten am Patienten verhindert.